BBH-Jahreskonferenz 2021 „Brücken bauen mit Wasserstoff“: ein Interview mit BNetzA-Präsident Jochen Homann

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Wasserstoff kann und soll eine zentrale Rolle für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft bis 2050 spielen. Aber wie gelingt hier ein kurzfristiger Markthochlauf und wie müssen die Rahmenbedingungen aussehen, um dies effizient zu ermöglichen? Hier sind noch zahlreiche Fragen ungeklärt und es gibt unterschiedliche Antworten darauf. Die Sichtweise der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Regulierungsfragen erläutert der Präsident der BNetzA Jochen Homann in einem Interview, das wir in Vorbereitung unserer BBH-Jahreskonferenz am 18.5.2021 aufgezeichnet haben.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Präsident, BBH wird in diesem Jahr 30 Jahre. Mit der BNetzA eint uns das Verständnis, dass die Energiewirtschaft eine gute Regulierung braucht. In den Detailfragen – da sind wir uns sicher einig – gehen unsere Einschätzungen oftmals auseinander. Ist die Realität der Netzbetreiber eine andere als die der BNetzA?

Homann: Regulierung soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich sowohl auf Ebene der Transport- und Verteilungsinfrastruktur als auch auf den verschiedenen wettbewerblichen Marktebenen die bestmöglichen Lösungskonzepte durchsetzen können und in der Folge die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt bleiben. In der detaillierten Ausgestaltung befinden wir uns in einem ständigen Lern- und Entwicklungsprozess, der geprägt ist von Diskussionen und – da gebe ich Ihnen Recht – auch Meinungsverschiedenheiten. Dies empfinden wir bei der BNetzA jedoch als durchaus positiv, da förderlich und fruchtbar, und dem gemeinsamen Ziel einer guten Regulierung zuträglich.

Wenn man sich die klassische ordnungspolitische Aufgabe von Regulierung vor Augen führt, wird verständlich, dass die Positionen der Netzbetreiber und der BNetzA nicht immer deckungsgleich sein können. Schließlich – so sagt die Theorie – ist es die zentrale Aufgabe von Regulierung, die natürlichen Monopole der Netzbetreiber einzuhegen. Die Realität der Netzbetreiber ist somit keine andere als die der BNetzA. Nur die Perspektive und die ökonomischen Interessen in dieser Realität unterscheiden sich teilweise. Dennoch eint uns das Ziel, eine bestmögliche Energieversorgung aufrechtzuerhalten und die Netze zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dies ist bisher schon gut gelungen. Die Detaildiskussionen und die permanente Synthese unterschiedlicher Ansätze befördern auch künftig den Prozess. Denn gute Regulierung braucht den Dialog.

BBH-Blog: In den Anfängen der Liberalisierung gab es in der Energiewirtschaft das Prinzip des verhandelten Netzzugangs – bis man feststellte, dass dies den Wettbewerb nicht wirklich förderte. Mit Wasserstoff kommt die nächste große Infrastruktur in die Regulierung und der verhandelte Wettbewerb wird Jahrzehnte später plötzlich wieder Thema. Ist das zielführend?

Homann: Die heutige Situation im Wasserstoffmarkt unterscheidet sich grundlegend von den Gegebenheiten und Strukturen im Strom- und Gasmarkt in der Anfangszeit der Regulierung. Im Wasserstoffbereich bestehen heute noch keine ausgeprägten Infrastrukturen und kein liquider Markt. Nur wenige, insbesondere industrielle Nachfrager interagieren mit einer ebenfalls geringen Anzahl an Wasserstofferzeugern. Blicken wir zurück, so waren die Anfänge der Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts davon geprägt, dass einige etablierte integrierte Energieversorgungsunternehmen in einer reifen und entwickelten Marktumgebung einer zu großen Teilen kleinteilig organisierten Nachfrageseite gegenüberstanden.

Aus dieser Konstellation heraus war der verhandelte Netzzugang nicht erfolgreich. Die integrierten Unternehmen befanden sich in einer Verhandlungsposition, durch die ihnen schließlich deutlich bessere Konditionen gewährt wurden. So wurden neue Akteure systematisch benachteiligt oder gar ausgeschlossen. Man verhinderte so effektiv Marktzutritt und damit Wettbewerbsbelebung auf allen Ebenen.

Gerade in der Anfangsphase des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft ist damit zu rechnen, dass vor allem einzelne, integrierte Projekte aus Erzeugern und Verbrauchern entstehen. Diese sind lokal begrenzt. In einer solchen Entwicklungsphase des Wasserstoffmarktes erscheint die Wahl eines verhandelten Netzzugangs sinnvoll und einer umfassenden Netzzugangs- und -anschlussregulierung überlegen. Denn es werden sich gleich große Projektpartner (z.B. Industrieunternehmen, Erzeuger und Netzbetreiber) gegenüberstehen, die im Rahmen der jeweiligen Projekte selbst die besten Regelungen für den Zugang und Anschluss finden können. Eine umfassende Netzzugangs- und -anschlussregulierung wäre hingegen starr. Sie würde den durchaus unterschiedlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Projekte nicht immer gerecht werden und damit im Einzelfall die Projektrealisierung und damit sogar den Markthochlauf erschweren. Die Regulierung der Wasserstoffnetze wurde durch die Bundesregierung bewusst unter dem Titel der „Übergangsregulierung“ eben genau für die Zeit des Markthochlaufs vorgeschlagen. In einem zukünftigen Wasserstoffmarkt mit kleinteiligeren, ausgereifteren Strukturen werden die vorgestellten Konzepte und auch der verhandelte Netzzugang auf den Prüfstand gestellt.

BBH-Blog: Wasserstoff ist auch nur ein Gas. Was spricht denn eigentlich dagegen, die existenten Gasnetz-Strukturen zu nutzen und volkswirtschaftliche Werte umzuwidmen? Oder sind Sie der Meinung, dass wir zukünftig für unsere Versorgungssicherheit nicht mehr auf Gasnetzbetreiber, vor allem Verteilernetzbetreiber, angewiesen sind?

Homann: Wasserstoff und Erdgas sind unterschiedliche Gase mit spezifischen Eigenschaften und unterschiedlichem Energiegehalt. Diese Unterschiede mögen beim reinen Transport noch nicht voll zum Tragen kommen. Spätestens bei der Nutzung werden sie aber sehr deutlich. Auch preislich klafft eine große Lücke zwischen Erdgas und Wasserstoff. Inwiefern Wasserstoff Erdgas in all seinen heutigen Einsatzmöglichkeiten ersetzen kann und sollte, ist daher sowohl eine technische als auch eine ökonomische Frage. Und sie muss auch vor dem Hintergrund alternativer Lösungen betrachtet werden. Dass jedoch Wasserstoff in der zukünftigen Energiewelt eine wichtige Rolle spielen wird, ist unbestritten.

Absolut richtig ist, die existenten Gasnetz-Strukturen bei Bedarf – da wo es sinnvoll ist – auch in einer zukünftigen Energiewelt einzusetzen und damit volkswirtschaftliche Werte weiterhin zu nutzen. Genau dies ermöglicht die Übergangsregulierung in hervorragender Weise. Erdgasleitungen, für die die Netzbetreiber nachweisen können, dass sie für die sichere Erdgasversorgung entbehrlich sind und ihre Umstellung auf Wasserstoff aufgrund zukünftiger Nachfrage geboten ist, dürfen für den Wasserstofftransport genutzt werden. Für diesen Fall enthält die Übergangsregulierung eindeutige Regelungen.

Die Gasnetzbetreiber erfüllen in unserem Energieversorgungssystem eine sehr wichtige Aufgabe. Sie garantieren die Sicherheit der Versorgung der Netznutzer mit Erdgas. Und diese wichtige Rolle werden sie auch zukünftig spielen. Denn auch in absehbarer Zukunft wird Erdgas als Energieträger, insbesondere in der Wärmeversorgung, noch eine wichtige Rolle spielen.

Ebenso wie Fernleitungsnetzbetreiber dürfen auch Verteilernetzbetreiber Leitungen nach den Regelungen der Übergangsregulierung auf reinen Wasserstoff umstellen. Aber auch für sie müssen die gleichen Maßstäbe wie für Fernleitungsnetzbetreiber gelten. Die Erdgasversorgung darf insbesondere durch eine Umstellung nicht gefährdet werden. Zudem ist der Wasserstofftransport aufgrund zukünftiger Nachfrage erforderlich.

Viele Verteilernetzbetreiber erwarten, dass Wasserstoff ganz selbstverständlich in großem Maße im Wärmemarkt eingesetzt werden wird und dort Erdgas Schritt für Schritt ersetzt. Die BNetzA ist an dieser Stelle vorsichtiger. Die Entwicklung des Wärmemarktes ist noch vollkommen offen. Neben Wasserstoff können auch andere, z.B. strombasierte Lösungen, verstärkt zum Einsatz kommen. Eine Vorfestlegung auf einen Energieträger, insbesondere ohne absehen zu können, ob dieser in ausreichender Menge und zu wirtschaftlichen Konditionen verfügbar sein wird, wäre heute nicht richtig. Eindeutig ist jedoch, dass reiner Wasserstoff gerade in der Markthochlaufphase ein sehr knappes und teures Gut bleiben wird. Und es sollte mit Bedacht eingesetzt werden. Insbesondere dort, wo Dekarbonisierung ohne den Einsatz von Wasserstoff nicht möglich und am nächsten an der Wirtschaftlichkeit ist. Hier sehen fast alle einschlägigen Studien einen Vorrang der Industrie und bestimmter Bereiche des Verkehrs.

Eine Beimischung von Wasserstoff in die Erdgasnetze ist heute im Rahmen der technischen Grenzwerte zulässig. Das auszuweiten wäre der falsche Weg. Man kann nicht, anders als vielfach propagiert, „einfach so“ alle Netzkomponenten und Verbrauchsgeräte weiter nutzen. Hier wäre man in einem permanenten Prozess einer jahrzehntelangen Marktraumumstellung. Man müsste hier viel Geld investieren, für einen letztlich sehr begrenzten CO2-Minderungseffekt. Zudem gibt es im Wärmemarkt etliche andere Dekarbonisierungsoptionen.

Die BNetzA vertritt die Ansicht, dass der Transformationsprozess unseres Energieversorgungssystems auch für Verteilernetzbetreiber nicht nur mit Risiken einhergeht, sondern gleichzeitig Chancen und neue Perspektiven eröffnet.

BBH-Blog: Lassen Sie uns einen Blick in die Zukunft werfen: Wir sind im Jahr 2050, die europäische Wirtschaft ist klimaneutral. Wie sieht die Energieversorgung und die Infrastruktur, sagen wir mal, in Deutschland aus und welche Rolle wird die BNetzA in diesem Szenario einnehmen?

Homann: Die europäische Union und die deutsche Bundesregierung setzen sich gerade neue, noch ambitioniertere Dekarbonisierungsziele für das Jahr 2050 oder 2045. Zu deren Erreichung wird sich auch die Energiewelt stark verändern müssen. So wird der Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung auch über den bereits begonnenen Kohleausstieg hinaus forciert werden müssen. Parallel muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien kontinuierlich und auch da, wo es Widerstände gibt, vorangetrieben und die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern auf alle Sektoren ausgedehnt werden – Sektorenkopplung ist das Stichwort der Zukunft.

Die BNetzA sieht sich bei der Gestaltung der Energiewelt von 2050 als konstruktive Wegbegleiterin. Über eine integrierte Betrachtung der Netzplanung, aber auch durch das Setzen von richtigen Regulierungsanreizen für effiziente Lösungen der wachsenden Transport- und Verteilungsaufgaben der Zukunft durch die Netzbetreiber selbst wird die BNetzA ihren Beitrag zum Erreichen der gemeinsam gesetzten Ziele leisten. So ist es auch nicht zielführend, immer weiter in die Mikroregulierung einzusteigen. Etwa, indem man immer weitere Detailvorgaben dazu macht, was Netzbetreiber wann zu tun haben und für welche kleinteiligen Ausgaben es welche Art von Kostenerstattung gibt. Auf diese Weise würde man weder die mit der Transformation verbundenen Kosten für die Verbraucher gering halten noch wirklich innovative und umweltschonende Lösungen erzielen. Eine gerechte Verteilung der Belastungen wird ebenfalls konterkariert.

Der Ausbau einer leistungsfähigen und resilienten Infrastruktur bildet dabei die notwendige Bedingung dafür, dass die Energieversorgung grüner werden kann. Nur durch eine gut ausgebaute Infrastruktur kann sichergestellt werden, dass grüner Strom oder Derivate grüner Energieträger von den Erzeugungsschwerpunkten zu den Nutzern transportiert werden können. Wie sich jedoch die verschiedenen Transport- und Verteilinfrastrukturen bis zum Jahr 2050 entwickeln werden, hängt stark davon ab, welche Energieträger – Strom, Wasserstoff, synthetische Energieträger – in welchem Maße und wo genau genutzt werden. Dies kann und sollte nicht durch die BNetzA bestimmt werden. Vielmehr braucht es einen offenen Technologiewettbewerb, aus dem diejenigen Anwendungen hervorgehen, die in den jeweiligen Sektoren am effizientesten zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen können.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Homann, herzlichen Dank für das Gespräch! Möchten Sie BBH noch etwas auf unserem weiteren Weg in die nächsten 30 Jahre mitgeben?

Homann: Ich gratuliere BBH ganz herzlich zum diesjährigen Jubiläum. Allein die 30 spricht für sich. Ich wünsche mir, dass BBH weiter so vielfältig in der Thematik, tiefgründig in der Recherche und weiterhin mutig in der Dialogführung zwischen Politik und Unternehmen bleibt.

BBH-Blog: Vielen Dank! Wir freuen uns auf die Diskussion im Rahmen unserer BBH-Jahreskonferenz am 18. Mai.

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