Den Schwung mitnehmen: ein gutes neues Jahr 2023!

Sind Sie gut ins neue Jahr gerutscht? Wir hoffen sehr, denn so können Sie den Schwung gleich mitnehmen. Große Aufgaben warten 2023. Noch kurz vor dem Jahreswechsel von Bundestag und Bundesrat auf die Strecke gebracht, sollte es nun mit der Umsetzung von Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse schnell gehen – zur Entlastung der Bürger und der Industrie. Und doch ist die Entlastung auf der Kundenseite nur ein Aspekt. Wir haben noch viel mehr Aufgaben, um die kombinierte Energie-, Inflations- und Klimakrise zu überwinden. Alles Themen, die einschüchtern können, uns aber auch voller Energie ins Blog-Jahr starten lassen. Darum: Ein „Frohes Neues“ und herzlich willkommen zurück auf dem BBH-Blog.

Schnell ging es mit der Eröffnung des ersten LNG-Terminals in Deutschland. Nach weniger als einem Jahr Genehmigungs-, Planungs- und Bauzeit floss am 21.12.2022 um 9.00 Uhr das erste Flüssigerdgas ins hiesige Netz – ein Tag früher als erwartet! Auch wenn Gas nicht die Lösung für die allgegenwärtigen Klima-Sorgen bedeutet, zeigt das LNG-Projekt doch, dass es Hoffnung auf weniger Bürokratie gibt – und vielleicht auf Windräder, die in weniger als fünf Jahren für sauberen Strom sorgen. Wir brauchen dringend mehr Energie aus Wind und Sonne, um uns (noch) unabhängiger von fremden Energie-Lieferanten zu machen, deren machtpolitischen Ambitionen wir ausgesetzt sind. Und die die deutsche Politik zu schnellem Handeln zwingen, beispielsweise bei den Preisbremsen. Diese sollen die Haushalte bei den Energiepreisen entlasten, die durch den Krieg in der Ukraine, aber auch durch die derzeitige Preisgestaltung in schwindelerregende Höhen getrieben wurden. Im neuen Jahr soll aber auch grundsätzlicher angesetzt werden, nämlich beim eigentlichen Marktdesign, durch das sich die Energiegroßhandelspreise bilden. Die Suche beginnt nach klugen Anpassungen, die den Markt nicht kaputt machen, aber auch genug Anreize bieten, jetzt in die benötigten Anlagen zu investieren.

Entlastungen sind ebenfalls ein Schlagwort im Bereich der Steueränderungen 2023. Temporär gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Zudem wird erstmals in Deutschland ein „Null-Prozent-Steuersatz“ (§ 12 Abs. 3 UStG) eingeführt. Dieser gilt für Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten (kleineren) Photovoltaikanlagen. Der Steuerpauschbetrag steigt ab 2023 von 801 auf 1.000 Euro, auch der Grundfreibetrag wird auf 10.908 Euro angehoben, Paare können den doppelten Betrag ansetzen. Außerdem gibt es mehr Kindergeld und die Homeofficepauschale wird nicht nur entfristet, sondern ebenfalls angehoben. Ein separates Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung mehr.

Einen wichtigen Schritt in Richtung Schutz der Menschenrechte geht das Lieferkettengesetz (LkSG). Bereits im Juni 2021 verabschiedet, gilt es jetzt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 1.1.2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Ziel ist es, die Sorgfaltspflicht gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern zu erfüllen. Der Bundesregierung geht es hierbei nicht darum, deutsche Standards weltweit zu implementieren, sondern grundlegende Menschenrechte wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit einzuhalten. Ein hehrer Wunsch.

Nebenher sollen die Verwaltung digitalisiert, der Verkehr modernisiert, der Klimaschutz mit der industriellen Produktivität verheiratet und der Frieden in Europa wiederhergestellt werden. Zusammenfassend lässt sich wohl sagen: Es warten viele Aufgaben auf uns alle. Packen wir 2023 an!

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