Energiewende: Bundesrat bremst in der Kurve

Die Länder wollen nicht so, wie die Bundesregierung will: Trotz oder gerade wegen des rasanten Tempos, das diese dem Bundestag und dem Bundesrat auf dem Weg zur Energiewende (vgl. auch unser blog vom 11.5.2011) vorgegeben hat – der Bundesrat steigt auf die Bremse und schickt wohl sechs der acht vom Bundestag beschlossenen Gesetze in den Vermittlungsausschuss. Darunter die Novellen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie auch der Entwurf des Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEG). Nicht betroffen ist die Novelle zum Atomgesetz; mit diesem Gesetz wird der Atomausstieg bis 2022 festgeschrieben.

Was die Länder stört

Die Anmerkungen der Länder sind vielfältig und grundsätzlich:

  • In Sachen EnWG geht es unter anderem um die Zukunft vieler Rekommunalisierungsprojekte (vgl. auch unser blog vom 1.2.2011). So fordert der Bundesrat ein klares Bekenntnis zum Regelfall „Netzübernahme zum Ertragswert“. Auch soll die „Übereignung“ des Netzes an den neuen Konzessionär die schwammige Begrifflichkeit der „Überlassung“ ersetzen. Beide Forderungen treffen die Praxisprobleme exakt.
  • In Sachen EEG fordern die Länder in ihrer ersten Hauptempfehlung eine grundlegende, substanzielle Überarbeitung des Gesetzes. Dies (technisch in Hilfsempfehlungen verpackt) wird dann in 26 Punkten auf 23 Seiten begründet. Damit die Energiewende erfolgreich ist, so ist da zu lesen, darf sie das Standbein der dezentralen Energieversorgung nicht vernachlässigen – die Stärkung von mittelständischen Unternehmen, Stadtwerken, Kommunen, Bürgergenossenschaften und Privathaushalten. Auch die Belange der Industrie seien nicht richtig berücksichtigt. Der Bundesrat bleibt nicht bei allgemeinen Aussagen; fachkundig und detailgenau und mit profunder Sachkenntnis werden die Belange der Photovoltaik, die Sinnhaftigkeit der Marktprämie, die Bedeutung des Grünstromprivilegs (vgl. hierzu auch unser blog vom 15.2.2011) oder auch die Problematik von Strom in Eigenerzeugung und EEG-Umlage dargestellt und bewertet.
  • Wie beim EEG fordern die Länder auch eine grundlegende Überarbeitung des NABEG. Hier geht es in erster Linie um Kompetenzfragen bei länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen.

Wie es weitergeht

Wie schon beim Emissionshandel (und dem TEHG, vgl. unser blog vom 22.6.2011) richten sich alle Augen auf die Plenarsitzung des Bundesrates am 8.7.2011, dem letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause. Dann wird sich klären, ob der Bundesrat wirklich ernst macht.

Entweder verlagert sich die Debatte um die Energiewende in den Spätsommer oder gar Herbst, und damit zeitlich nah an die Landtagswahl im Kanzlerland Mecklenburg-Vorpommern. Oder aber es wird beschlossen, was am Vorabend beim traditionellen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder verabredet wurde. Das kann – je nach Angebot und Nachfrage – auch ein Absehen vom Vermittlungsausschuss sein. Oder aber ein Minister erklärt als Rede/Protokollerklärung im Plenum „… und im Laufe des Verfahrens haben sich die Länder geeinigt, bei der nächsten Novelle im Herbst die vorgeschlagenen Regelungen aufzugreifen …“

Es bleibt bis zur letzten Minute spannend. Besser als Fernsehen allemal.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke

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