Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Eine Blog-Reihe

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Am 21.12.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (Az. BK6-20-160) abgeschlossen (wir berichteten). Mit dieser Festlegung gehen umfangreiche Änderungen und Neuerungen für die Marktkommunikation und den standardisierten Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag) einher, die wir in einer Blogreihe beleuchten werden.

Anpassungen der Marktkommunikation

Grundlage des Festlegungsverfahrens sind der Beschluss sowie neun Anlagen. Auf den Seiten der BNetzA sind zudem unverbindliche konsolidierte Lesefassungen für GPKE, WiM Strom, MPES, MaBiS, Netznutzungsvertrag, EDI-Vereinbarung sowie Zuordnungsvereinbarung verfügbar.

Überblick

Im Bereich der GPKE werden 28 neue Prozesse eingeführt, Änderungen an fünf Prozessen vorgenommen sowie Fristen verändert. Die WiM wird um vier neue Prozesse ergänzt, ein Prozess wird grundsätzlich geändert und einige Fristen werden angepasst. Die kleinste Änderung steht in der MPES an: ein neuer Prozess, eine Änderung der Prozessbezeichnung sowie eine neue Definition der Tranche. MaBiS-seitig ergeben sich lediglich redaktionelle Anpassungen. Die GeLi Gas ist nicht betroffen.

Vorrangig spielen Lieferanten und Netzbetreiber die maßgeblichen Rollen in den Prozessen. Messstellenbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sind stellenweise nur informativ einbezogen. Neu ist die Marktrolle des Energieserviceanbieters (siehe auch Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt in der Version 2.0 vom 25.3.21), die in den Prozess zur Übermittlung von Werten aufgenommen wird.

Einschätzung des Anpassungsumfangs

Manche Marktteilnehmer bezeichnen die Änderungen der Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen bereits als Mako 2022. Mit Blick auf die notwendigen Anpassungen an der IT ist der Umfang der Anpassungen mindestens so umfassend wie bei der MaKo 2020 – auch wenn der MaBiS-Anteil in der MaKo 2022 nahezu zu vernachlässigen ist.

Zur Verdeutlichung: Die Anpassung einer Frist hat bereits weitreichende Auswirkungen: Auf Seiten des Netzbetreibers ist beispielsweise beim Neuanlageprozess darauf zu achten, dass anschließend nicht automatisch ein Prozess der EoG (Neuanlage) gestartet wird. Erst wenn kein „aktiver“ Lieferbeginn-Prozess eines Lieferanten vorhanden ist, ist der EoG-Prozess zulässig. Ergänzend bedarf ein entsprechender Lieferbeginn des Lieferanten auf Netzbetreiberseite einer Anpassung der Marktlokationsidentifikation zur Vermeidung des umgehenden Versands von Ablehnungen. Diese sind erst nach Ablauf von 60 Werktagen zulässig – wenn nicht vorher mit dem Inbetriebnahmedatum eine Bestätigung versandt werden konnte.

Daneben ist es sehr wahrscheinlich, dass ausnahmslos alle Nachrichtentypen durch Änderungen und/oder Erweiterungen angepasst werden. Ein gegebenenfalls neu einzuführender Nachrichtentyp wie PARTIN für die Übertragung der Kommunikationsdatenblätter wird bereits diskutiert. Zusätzlich werden neue Stammdaten zum Austausch über zum Teil neue Prozesse eingeführt.

Fraglich ist wie immer: Was genau und in welchem Umfang liefert der Softwarehersteller aus? Was muss kundenspezifisch implementiert oder anderweitig ergänzt werden? Da Ersteres bis zum Auslieferdatum die große Unbekannte bleibt und zudem auch niemals fehlerfrei ist, kann allen betroffenen Energieversorgungsunternehmen nur empfohlen werden, mit den bereits vorhandenen Informationen zu geplanten Auslieferungen der Softwarehersteller eine Gap-Analyse durchzuführen und den ermittelten Punkten Prioritäten für die Umsetzung zuzuordnen. Grobkonzeptionen oder Lastenhefte können bereits jetzt begonnen werden, um die organisatorischen Auswirkungen in den Fachbereichen und der sich anschließenden Umsetzung weitestgehend zu klären.

Die wichtigsten Neuerungen

Die Neuerungen sind die größte Anpassung der Marktkommunikation seit der Einführung der Mako 2020 im Jahre 2019. Um ihrem Umfang gerecht zu werden, werfen wir im Zuge dieser Blogreihe ein Schlaglicht auf die wichtigsten Neuerungen:

Ansprechpartner*innen: Jan-Hendrik vom Wege/Stefan Brühl/Dr. Lars Krüger

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