KWK-Eigenversorger und die EEG-Umlage 2020

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Wie bereits berichtet, haben die vier Übertragungsnetzbetreiber pünktlich zum 15.10.2019 die Höhe der EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht. Nach 6,405 ct/kWh 2019 liegt sie 2020 mit 6,756 ct/kWh wieder auf einem ähnlichen Niveau wie 2018 (6,792 ct/kWh) und knapp unter dem bisherigen Höchststand 2017 (6,88 ct/kWh). Um so erleichterter dürften Eigenversorger mit neuen KWK-Anlagen sein. Bei Anlagen zwischen 1 und 10 MWel und erstmaliger Inbetriebnahme nach dem 31.7.2014 müssen sie seit dem 1.1.2019 wieder nur 40 Prozent der EEG-Umlage pro Kalenderjahr zahlen.

Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 28.3.2019 (Az. C-405/16 P) zum EEG 2012 (wir berichteten). Auf sie hat der Gesetzgeber bereits reagiert und die Einschränkung des EEG-Umlageprivilegs, die letztes Jahr mit dem Energiesammelgesetz eingeführt worden war, wieder abgeschafft (wir berichteten). Damit gilt die Einschränkung dieses EEG-Umlageprivilegs erstmals und nunmehr ausschließlich für das Kalenderjahr 2018.

Zur Erinnerung: Die Einschränkung des EEG-Umlageprivilegs für KWK-Neuanlagen in § 61c EEG 2017 wurden ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen, nachdem sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission über den Beihilfecharakter des EEG 2017 verständigt hatte. Durch die EuGH-Entscheidung zum EEG 2012 ist die Einordnung des EEG 2017 als Beihilfe wieder offen. Die Bundesregierung führt zur Zeit Gespräche mit der EU-Kommission darüber, wie sich die EuGH-Entscheidung über das EEG 2012 hinaus auswirkt – also vor allem auf das EEG 2017 und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2017). Dennoch hat der Gesetzgeber, wie erwähnt, die Einschränkung des EEG-Umlageprivilegs für KWK-Neuanlagen bereits zurückgenommen.

Zugleich hat er mehrere beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalte im EEG und KWKG wieder gestrichen. Das gilt für die angepassten Zuschlagssätze für KWK-Bestandsanlagen nach § 13 KWKG und für die mit dem Energiesammelgesetz beschlossene Verlängerung des KWKG für die Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern von Ende 2022 auf den 31.12.2025.

Wie auch immer die Verhandlung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung ausgehen, ist daneben auch das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 im Blick zu behalten (wir berichteten). Es sieht unter anderem auch Änderungen des EEG-Belastungsausgleichs und eine Novellierung des KWKG vor. Es bleibt also weiter spannend.

Ansprechpartner: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel

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