Frühe Anlagenregistrierung sichert zusätzliche Herkunftsnachweise

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Anlagenbetreiber, die Strom aus Erneuerbaren Energien herstellen und sich dafür Herkunftsnachweise ausstellen lassen wollen, können sich seit Anfang des Jahres beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren lassen. Seit dem 1.1.2013 hat dort das Herkunftsnachweisregister für Strom aus Erneuerbaren Energien seinen Betrieb aufgenommen. Relevant ist die Registrierung für alle Anlagen außerhalb der EEG-Vergütung und der Marktprämie – und zwar auch für alle diejenigen Betreiber außerhalb des EEG, die nur teilweise Strom aus Erneuerbaren Energien, insbesondere biogenen Brennstoffen, erzeugen.

Anlagenbetreiber sollten sich dabei beeilen. Denn: Wer sich bis zum 31.3.2013 registrieren lässt, kann auch noch für die zwischen dem 1.1.2013 und dem Zeitpunkt der Registrierung erzeugten Strommengen nachträglich Herkunftsnachweise ausgestellt bekommen. Auch danach kann man sich zwar ohne weiteres mit allen Anlagen registrieren lassen, aber Herkunftsnachweise gibt es dann erst für die Strommengen, die ab dem Zeitpunkt der Registrierung erzeugt wurden.

Zu beachten ist außerdem, dass man für bestimmte Anlagentypen auch das Gutachten eines Umweltgutachters mitbringen muss, um sich registrieren zu lassen. Da Umweltgutachter rar sind und die Anlagenregistrierung dadurch nicht verzögert werden soll, kann das Umweltgutachten aber unter bestimmten Umständen auch nachgereicht werden: Bis zum 30.6.2013 kann die Anlage zunächst auch ohne Bestätigung eines Umweltgutachters registriert werden, sofern die Bestätigung des Umweltgutachters bis zum 31.12.2013 nachgeholt wird.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Dr. Wieland Lehnert

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