Gesetzgebung, Rechtsprechung, Koalitionsvertrag: Neues im Arbeitsrecht

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Die Arbeitsgerichte und der Gesetzgeber sorgen regelmäßig dafür, dass das Arbeitsrecht in Bewegung bleibt. Laut dem Koalitionsvertrag dürfen wir für die 19. Legislaturperiode auch mit Initiativen von Seiten der Bundesregierung rechnen. Und wen wundert´s: Das neue Datenschutzrecht wird sich ebenfalls auf die arbeitsrechtliche Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand mit unserem Newsletter zum Arbeitsrecht.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder/Bernd Günter

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