OLG Düsseldorf kippt Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Tagesneuwertermittlung

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Für Strom- und Gasnetzbetreiber ist es von großer Bedeutung, den Anstieg der Material- und Lohnkosten für die Errichtung von Versorgungsanlagen an die Netznutzer weitergeben zu können. Denn so ist sichergestellt, dass alte Anlagen auch zu heutigen (Preis-)Bedingungen durch neue ersetzt werden können. Art und Umfang dieser Kostenweitergabe regelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch Preisindizes. Doch jetzt wackelt diese Praxis: Das OLG Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 6.6.2012 die Festlegungen der BNetzA zur so genannten Tagesneuwertermittlung für unzulässig erklärt.

Die Richter haben danach insbesondere kritisiert, dass die BNetzA die Berechnungsgrundlagen nicht ausreichend ermittelt und plausibilisiert hat, so dass zu geringe Tagesneuwerte ermittelt wurden. Die BNetzA ist also verpflichtet, die von ihr bei belastenden Entscheidungen zugrunde gelegten Tatsachen vorab aufzuklären. Soweit sich dabei bestimmte Umstände nicht ermitteln lassen, darf sich dies jedenfalls nicht zulasten der betroffenen Unternehmen auswirken.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die BNetzA Rechtsmittel gegen die Beschlüsse des OLG Düsseldorf einlegen wird. In diesem Fall müsste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Materie befassen. Ferner ist – gerade mit Blick auf die aktuell laufenden Kostenprüfungsverfahren – von großem Interesse, welche Preisindizes die BNetzA nun ansetzt und welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen sich hieraus für die Netzbetreiber ergeben.

Ansprechpartner: Stefan Missling/Stefan Wollschläger/Prof. Dr. Christian Theobald/Prof. Dr. Ines Zenke

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