Präventionsplattform zur Abwehr von Cyberangriffen: Im Gespräch mit Peter-Michael Kessow (Geschäftsführer von G4C)

(c) G4C

Auch in der Cyberwelt gilt der Grundsatz: Im idealen Fall tritt ein Schaden gar nicht erst ein. Damit dieses Ideal erfüllt werden kann, braucht es nicht nur hohe IT-Sicherheitsstandards, sondern auch Kooperationsplattformen und Netzwerke, auf denen sich Unternehmen austauschen und sich über das Thema gegenseitig informiert halten. Das German Competence Centre against Cybercrime e.V. – kurz: G4C – ist so eine Plattform. Der gemeinnützige Verein versteht sich als Kompetenzzentrum und Frühwarnsystem für Cyberkriminialität, dessen Ziel es ist, eine neue Qualität an Präventionsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben anlässlich unseres Parlamentarischen Abends zum Thema Cybercrime und kritische Infrastrukturen mit dem G4C-Geschäftsführer Peter-Michael Kessow gesprochen.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Kessow, der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Peter Henzler, hat in unserem Interview zum Thema Cybercrime davon gesprochen, dass das BKA mit unterschiedlichen Partnern außerhalb der Polizei zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zusammenarbeitet. Ihr Verein ist eine solche Organisation. Was tun Sie überhaupt bei G4C?

Kessow: G4C ist ein gemeinnütziger Verein, der auf wesentliche Mitinitiative des Bundeskriminalamtes ins Leben gerufen worden ist. 2013 ist der Verein gegründet worden, mit dem Ziel, für die Mitglieder mehr Sicherheit in der IT-Technik zu erhalten und eine Präventionsplattform aufzubauen, um Gefahren aus Cyberangriffen möglichst vor einem Schadenseintritt abzuwehren. Das bedeutet, der Verein ist in dem Segment präventiv unterwegs.

BBH-Blog: Wer gehört denn als Mitglieder zu G4C?

Kessow: Der Verein ist im Wesentlichen von größeren deutschen Banken ins Leben gerufen worden. Danach kamen einige IT-Unternehmen, die ebenfalls in diesem Bereich präventiv tätig sind, hinzu. Die Mitglieder schaffen eine gemeinsame und kontinuierliche Austauschplattform für Erkenntnisse über Cybergefahren und erfolgte Angriffe, die die Mitglieder selbst erfahren haben. Vielfach wird eine Bank angegriffen, die anderen können frühzeitig gewarnt werden, so dass mindestens ihnen ein Schaden erspart bleibt.

BBH-Blog: Welche Aufgabe erfüllt das BKA bei Ihnen?

Kessow: Das BKA ist Kooperationspartner und sitzt mit den Mitgliedern auch am Tisch, um seine Erkenntnisse zur Prävention mit einzubringen. Aber nicht nur das BKA, sondern auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist Partner von G4C.

Auch deren Erkenntnissen fließen bei Bewertungen von G4C zugunsten der Mitglieder mit ein. Damit ist bereits ein großer Mehrwert für die Mitglieder vorhanden. Beide Bundesbehörden ziehen den Mehrwert daraus, dass auch sie schnell über neue Entwicklungen informiert werden und diese zum Schutz der Bevölkerung mit umsetzen können. Durch diese Konstellation gibt es also eine Reihe von Vorteilen für viele Beteiligte und Gefährdete.

BBH-Blog: Kümmert sich G4C nur um Banken in diesem Themenfeld?

Kessow: Mit Banken hat die Erfolgsstory von G4C begonnen. Seit kurzem haben wir in dem Verein weitere Organisations- und Personalentscheidungen getroffen, um den Verein weiter auszubauen, weil sich die Verfahrensweise bewährt hat. Wir bieten weiteren Branchen eine Mitgliedschaft an. Das sind zunächst die Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, z.B. Energie- und Wasserversorger, Unternehmen, die die Gesundheitsversorgung sicherstellen, und weitere Branchen.

BBH-Blog: Wie wollen Sie denn sicherstellen, dass eine Mitgliedschaft für alle Branchen einen Mehrwert darstellt?

Kessow: Die Sicherstellung eines Mehrwertes bedarf natürlich auch in unserem Verein einer Weiterentwicklung, die wir allerdings bereits in Gang gesetzt haben. Wir stellen derzeit mit Unternehmen, die professionell Informationen zu potentiellen Angriffen aufspüren, einen Rechercheverbund her. Diese Erkenntnisse werden mit den aus unserem Netzwerk erarbeiteten Erkenntnissen zusammengeführt, analysiert, bewertet und wieder zurückgespiegelt an unsere Mitglieder. Das geschieht bereits über zeitlich wiederkehrende Treffen „am runden Tisch“ und dann zusätzlich über eine Informationsplattform unserer Organisation. Dort sind alle wichtigen Erkenntnisse gesammelt und eingegeben, so dass Mitglieder jederzeit – über entsprechende Recherchetools von G4C – neueste Entwicklungen abfragen können, mit dem Ziel, dass die Erkenntnisse zeitlich eng verknüpft sind und durch dieses frühzeitige Wissen Abwehrmechanismen gegen potentielle Angriffe ergriffen werden können.

BBH-Blog: Und das geht für viele unterschiedliche Branchen?

Kessow: Ich bin überzeugt, dass das gut möglich, aber auch notwendig ist, weil Angriffe auf die genannten Unternehmen mehr und mehr zunehmen. Es wird ein „Dach“ geben, wo die Hinweise zu finden sind, die branchenunabhängig zu betrachten sind. Für die Branchen selbst wird es noch spezifische Erkenntnisgewinnung und Bewertungen geben. Da wird man auf jeden Fall zukünftig unterscheiden müssen.

BBH-Blog: Wie kann man bei Ihnen Mitglied werden?

Kessow: Es reicht zur Kontaktherstellung ein Anruf bei unserer Geschäftsstelle in Wiesbaden oder eine Email. Außerdem werden wir bei dem Parlamentarischen Abend in Berlin am 4.11.2019 mit dabei sein und freuen uns auf direkte Gespräche.

BBH-Blog: BBH ist vor kurzem auch Kooperationspartner von G4C geworden. Wie wird das Zusammenrücken bei G4C gesehen?

Kessow: BBH berät Unternehmen rechtlich, betriebswirtschaftlich, technisch und strategisch u.a. in Themen der IT-Sicherheit und Abwehr von Cyberkriminalität. Insofern freuen wir uns, einen weiteren Kooperationspartner gefunden zu haben. Wir benötigen, wenn wir in der Zukunft erfolgreich sein wollen, möglichst viele unterschiedliche Partner, die sich gegen die schnelle Entwicklung der Cyberkriminalität erfolgreich wehren. Und da sind wir eben in dieser Weise gut aufgestellt.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Kessow, wir danken Ihnen für das Interview und freuen uns auf weitere Gespräche am 4.11.2019 in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...