Smartphone-Regulierung in der Sauna: was geht und was nicht?
Auch wenn wir in diesem Jahr länger darauf warten mussten: Jetzt beginnt die Zeit, in der es viele nach einem kalten regnerischen Tag in die wohlige Wärme der Sauna zieht. Das freut den Bad- und Saunabetreiber, bringt aber auch rechtliche Fragen mit sich. Nach einem Saunagang im Ruheraum entspannen, auf dem Smartphone im Internet surfen oder Musik hören – eine Selbstverständlichkeit? Kaum ein Ort im Badebetrieb ist sensibler als die Umkleideräume oder der Saunabereich. Der Badegast selbst kann kaum kontrollieren, ob er fotografiert wird und was danach mit dem Bild passiert. Daher verbieten immer mehr Bad- und Saunabetreiber das Fotografieren oder sogar generell das Nutzen von Smartphones.
Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist leicht beantwortet: Der Saunabetreiber übt sein Hausrecht aus, um das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und § 22 KunstUrhG) seiner Kundinnen und Kunden zu schützen. Komplizierter ist die Frage nach der Umsetzung solcher Verbote. Will man den Gast möglichst wenig einschränken und verbietet nur das Fotografieren, ist eine Kontrolle durch das Personal kaum möglich. Immer häufiger wird daher auf Aufkleber zurückgegriffen, die auf die Linse des Smartphones aufgebracht werden können. Das kostet aber Geld. Einen Königsweg gibt es daher derzeit nicht.
Fotoverbote haben auch durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO/VO (EU) 2016/679) (wir berichteten) zugenommen. So schlug in Bayern die Bitte einer Rektorin in der Einladung der Eltern zu einem Schulfest, keine Fotos oder Videoaufnahmen von ihren Kindern zu machen, hohe Wellen. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch andere Personen auf dem Bild festgehalten werden, deren Einwilligung fehlt, sollte so der Rechtsunsicherheit begegnet werden.
Zwingt die DSGVO jetzt aber auch Badbetreiber zur Verhängung und kostenintensiven Umsetzung von Fotoverboten? Entscheidungen hierzu gibt es noch nicht, die Unsicherheit sollte aber Grund genug sein, sich mit der Frage auseinander zu setzen, inwieweit Kunden und Mitarbeiter hierfür sensibilisiert werden müssen.
Ansprechpartner: Rudolf Böck/Meike Weichel
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