Heute fällt der Startschuss für EMIR-Meldungen!
Mit Stichtag heute, den 12.2.2014, müssen Gegenparteien und zentrale Gegenparteien ihre Derivategeschäfte an ein registriertes und anerkanntes Transaktionsregister melden. Diese Meldepflicht umfasst alle
Einzelheiten, Änderungen und die Beendigung eingeschlossen. Sie resultiert aus der EMIR (European Market Infrastructure Regulation – Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) und gilt für alle börslich und außerbörslich geschlossenen Derivatkontrakte.
Zur Erinnerung: Bei Derivaten handelt es sich typischerweise um Finanztermingeschäfte, deren Preis oder Wert davon abhängt, wie sich ein Marktgegenstand als Basiswert (z. B. Wechselkurse, Rohstoffpreise) entwickelt. Für Energieunternehmen sind vor allem die Warenderivate relevant, beispielsweise der Erwerb eines „Future“ an der European Energy Exchange (EEX).
Als außerbörsliche Derivate gelten nach der EMIR Geschäfte, die nicht auf einem geregelten Markt, also „over the counter“ ausgeführt werden. Hierzu zählen auch Derivate, die an Multilateralen Handelssystemen (Multilateral Trading Facility – MTF) gehandelt werden, beispielsweise ein über eine der großen Brokerplattformen (z. B. ICAP, GFI) erworbenes Stromband.
ESMA aktualisiert Q&As hinsichtlich Meldeanforderungen
Um die Derivatekontrakte entsprechend identifizieren zu können, sehen die EMIR und die technischen Durchführungsstandards, die sie konkretisieren, u. a. vor, dass einheitliche Produktkennziffern und Transaktionsreferenznummern (Unique Trade ID – UTI) zu verwenden sind. Wie diese Kennziffern zu generieren sind, hat ESMA in ihren am 11.2.2014 – und damit immerhin noch ein Tag vor dem Start der Meldungen – aktualisierten Questions and Answers beschrieben. Für die betroffenen Unternehmen heißt es nun, „die Beine in die Hand zu nehmen“, schnell die entsprechenden UTI zu generieren und an ein Transaktionsregister zu melden.
Weitere Meldepflichten folgen noch 2014
Damit aber nicht genug: Die Meldepflicht für Energiegroßhandelsgeschäfte nach der REMIT (Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency – Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes) wird wahrscheinlich noch 2014 starten. Zwar fehlen noch immer die entsprechenden Durchführungsrechtsakte. Diese so genannten Implementing Acts, die die Einzelheiten der Meldeanforderungen enthalten, liegen aber bereits im Entwurf vor, müssen nun konsultiert und schließlich von der Kommission erlassen werden. Mit dem Inkrafttreten der Konkretisierungen – heißt es – ist nicht vor dem 2. Quartal 2014 zu rechnen. Sechs Monate später und damit (frühestens) ab dem 4. Quartal 2014 muss dann gemeldet werden.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau