Wie man einen niedrigeren Grundstückswert nachweist

(c) BBH

Wird im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein Grundstück übertragen, löst der Vorgang Grunderwerbsteuer aus. Bemessungsgrundlage ist ein gesondert festzustellender Grundbesitzwert (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1  3 BewG). Die Frage ist dabei oft: Wie weist man nach, dass der tatsächliche Grundstückswert niedriger ist?

Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor einigen Monaten ein Urteil (v. 25.4.2018, Az. II R 47/15) gefällt. Der Nachweis eines niedrigeren tatsächlichen Grundstückswerts ist nach Ansicht des BFH regelmäßig nur durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen möglich. Durch Rückgriff auf den Bilanzansatz oder eine Ableitung aus dem Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil lässt sich nach Meinung des BFH der Nachweis nicht führen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Weitere Ansprechpartner Steuern

Share
Weiterlesen

04 Mai

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen...

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...