MaKo 2020 vor dem Start / Neue Vorgaben zur Bilanzkreistreue

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Zum 1.12. diesen Jahres ist es soweit: Die Marktkommunikation 2020 der Bundesnetzagentur (BNetzA) muss umgesetzt werden. Alle betroffenen Unternehmen sollten daher aktuell in der Endphase der Prozessimplementierung sein. Gleichzeitig ergeben sich auf der Zielgeraden vor dem Inkrafttreten noch diverse neue Anforderungen der Regulierungsbehörde, die in der verbleibenden Zeit ebenfalls umgesetzt werden müssen. Das wichtigste in Kürze:

Mitteilungen der BNetzA

  • Mitteilung Nr. 3 (zur MaKo 2020) vom 18.9.: Diese Mitteilung veröffentlicht bislang fehlende Use Cases für die Prozesse Gerätewechsel bzw. -übernahme, um sicherzustellen, dass bei einem Wechsel des Messstellenbetreibers alle betroffenen Marktteilnehmer die Daten erhalten, die sie benötigen (z. B. Endablesewerte, Zeitpunkt des Gerätewechsels etc.).
  • Mitteilung Nr. 4 (zur MaKo 2020) vom 19.9.: Hier bewertet die BNetzA, wie die Kommunikation des Netzbetreibers mit dem Markt bei Marktlokationen mit Erzeugung auszugestalten ist, die sich nicht in der Direktvermarktung befinden, sondern vom Netzbetreiber „vermarktet“ werden. Die BNetzA ist der Auffassung, „dass es sich bei einer am Marktrollenmodell orientierten Betrachtung eindeutig um die Wahrnehmung der Marktrolle „Lieferant“ handelt. Denn das Unternehmen Netzbetreiber ist in den betreffenden Konstellationen kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung für die Abnahme von Energie erzeugender Marktlokationen verantwortlich.“ Diese Auffassung (Netzbetreiber kommuniziert in der Marktrolle Lieferant) umzusetzen, dürfte die IT-Systeme im Einzelfall – ungeachtet rechtlicher Fragen zur Zulässigkeit dieser Kommunikation – durchaus vor Herausforderungen stellen.
  • Mitteilung Nr. 6 (zu den Datenformaten) vom 27.9.: Ergänzend zu den Prozessdokumenten der Festlegung BK6-18-032 („MaKo 2020“) hat das Expertengremium EDI@Energy sog. Entscheidungsbaum-Diagramme (EBD) entwickelt. In einem EBD wird beschrieben, welche Prüfschritte in welcher Reihenfolge die Empfänger einer Nachricht durchzuführen haben. Einzelne EBD für die Umsetzung der MaKo 2020 haben einen befristeten Ablehnungsgrund „Sonstiges“ erhalten. Damit die Marktteilnehmer einen Nutzen von dieser Vorgehensweise haben, soll die Begründung im Freitextfeld mit den in den EBD fehlenden Fragen an die EDI@Energy gesendet werden. Sollte kein Erweiterungsbedarf gemeldet werden, können Rückmeldungen, die bis zum 31.3.2021 unter Nutzung des Ablehnungsgrunds „Sonstiges“ gemeldet werden, ab dem 1.4.2021 nicht mehr per EDIFACT ausgetauscht werden.

Neue Festlegungen der BNetzA

  • Im Juli hat die BNetzA drei Festlegungen angekündigt, die noch dieses Jahr in Kraft treten sollen. Alle drei Festlegungen widmen sich Fragestellungen aus dem Bereich der „Bilanzkreistreue“.
  • Während zwei Festlegungen insbesondere Bilanzkreisverantwortliche betreffen (Regelungen zum Ausgleich des Bilanzkreises bis 15 Minuten vor Erfüllungsbeginn; Änderungen an der Berechnungsformel des Ausgleichsenergiepreises), betrifft die dritte Festlegung primär die Rollen Netz- und Messstellenbetreiber. Danach sollten Netzbetreiber (zum 1.10.2019) bzw. Messstellenbetreiber (zum 1.12.2019) verpflichtet werden, dem Übertragungsnetzbetreiber Messwerte aus RLM-Marktlokationen werktäglich zu übermitteln. Zeitlich wird das knapp: Zwar hat die BNetzA jedenfalls von einem Inkrafttreten zum  1.10. offenbar Abstand genommen. Aber auch eine Umsetzung zum 1.12.2019 wäre nach den Rückmeldungen aus dem Markt nicht unproblematisch.

Feinkonzept des BDEW

  • Mit seinem Feinkonzept (Version 1.4 vom 23.9.) schließt der BDEW die Lücke, die die Festlegung der BNetzA zur MaKo 2020 noch offen gelassen hat – nämlich die Vorgaben zum Übergang von Interimsmodell auf die Neuregelungen.
  • Unter den diversen Detailvorgaben des Feinkonzepts sind besonders die Vorgaben zur sog. Downtime der Marktkommunikation am 29.11.2019 sowie der Umgang mit fehlenden Zuordnungsermächtigungen nach MaBiS wichtig, die zur Übernahme betroffener Kunden in die Grund-/Ersatzversorgung führen soll.

Ansprechpartner BBH: Dr. Jost Eder/Jan-Hendrik vom Wege

Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied

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