Nutzung fremder Grundstücke: Abwehr von Leitungsquerungen und sonstigen Überbauungen (Webinar)


Termin Details


Netzbetreiber stellen bei der Instandhaltung ihrer im Bereich privater Grundstücke verlegten Leitungen immer häufiger fest, dass der Zugang zu ihrer Leitung durch darüber liegende Leitungen anderer Sparten und Unternehmen erheblich behindert wird. Auch beim Einbau neuer Leitungen (oder von sonstigen Einrichtungen), die zu einer Überbauung von Bestandsleitungen führen, befürchten Netzbetreiber erhebliche Gefährdungen ihrer Leitungen und damit einhergehende Haftungsrisiken gegenüber eigenen Kunden wegen der für den Einbau verwendeten Technik.

Daher stellt sich die Frage, ob Netzbetreiber ein solches Überbauen von Leitungen auf privaten Grundstücken – trotz Einwilligung des Grundstückseigentümers – unterbinden und deren Zulassung davon abhängig machen können, dass der Dritte die von ihnen vorgegebenen Haftungs- und Versicherungszusagen akzeptiert. Kommt eine Einigung zwischen den Betreibern nicht zustande, kommt es wesentlich auf die Stärke der Rechtsposition des Netzbetreibers an.

Bei der praktischen Umsetzung von Vorhaben Dritter stoßen Verantwortliche schnell auf Fragen wie:

• Muss der Netzbetreiber eine solche Kreuzung/Überbauung hinnehmen?
• Besteht ein Anspruch auf Abschluss einer (Kreuzungs-)Vereinbarung gegenüber dem Vorhabenträger, der eine Überbauung beabsichtigt?
• Welche Handlungsspielräume bestehen beim Abschluss einer solchen Vereinbarung?

In unserem Webinar möchten wir Ihnen hilfreiche Hinweise zur rechtlichen und praktischen Umsetzung von (Kreuzungs-)Vereinbarungen geben und Sie dabei unterstützen, Ihren Verhandlungsspielraum für zukünftige Vertragsverhandlungen rechtssicher zu verbessern. Neben vielen aktuellen Fällen aus unserer Beratungspraxis, gehen wir auch auf Regelungen aus typischen Kreuzungsvereinbarungen ein und stellen Ihnen Klauselbeispiele vor.

Anmeldung

Folgende Termine bieten wir an:

09.09.2021/Webinar und
23.11.2021/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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