Der ‚güldene‘ Mieterstromzuschlag – Weckruf für den Vertrieb (Webinar)


Termin Details


Die immer stärker präsente Klimadiskussion, der gestiegene Mieterstromzuschlag nach dem EEG 2021 (bis zu 3,79 Ct/kWh) sowie die beabsichtigte Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen verhelfen dem Mieterstrom zu neuem Auftrieb. Aus vertrieblicher Perspektive bieten sich damit neue Chancen für die Kundenbindung und -neugewinnung.

Ein wesentlicher Aspekt bei der rechtssicheren Umsetzung von Mieterstrommodellen ist die richtige Gestaltung von Energielieferverträgen zwischen Mieterstromlieferant und Kunden. Hier hat der Gesetzgeber einige Besonderheiten für Energielieferanten vorgesehen, welche die Vertragsgestaltung erheblich von der eines „normalen“ Liefervertrages abweichen lassen.

• Können nur Privatkunden beliefert werden?
• Wie scharf muss die Trennung von Miet- und Liefervertrag sein?
• Wie können die Laufzeiten gestaltet werden?
• Welche Preissysteme können genutzt werden und worin liegen die Vor- und Nachteile?
• Preisanpassung und/oder automatische Absenkung auf 90 % des Grundversorgungstarifs?
• Messwerte und Verbrauchsabrechnung: Was gilt es zu beachten?

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

13.09.2021/Webinar und
05.10.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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