Erweiterung des nEHS (Webinar)


Termin Details


Mit Ende des Jahres 2022 endete auch die Einführungsphase im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), was bedeutet, dass nun seit 1.1.2023 zusätzliche Brennstoffe einbezogen sind und weitere Pflichten hinzugekommen sind.

Wir möchten darüber informieren, welche Handlungsanforderungen sich für die vom nEHS Betroffenen aus dem geänderten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der neuen Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) ergeben. Neu sind hier vor allem die detaillierten Festsetzungen für die Anforderung zur Berücksichtigung des Biomasseanteils bei den Brennstoffen und der Voraussetzungen für die abgabefreie Berichterstattung über Emissionen aus Biomasse. Die Pflichten für die Abfallverbrennung wurden zwar bis 2024 verschoben, die rechtlichen Grundlagen aber schon gelegt. Die BEHG-Verantwortlichen müssen in diesem Jahr erstmalig einen Überwachungsplan für das Berichtsjahr 2024 vorbereiten und einreichen. Bereits für das Berichtsjahr 2023 gilt die Pflicht, den Emissionsbericht durch einen Sachverständigen verifizieren zu lassen. Im Einzelnen stellen sich viele Fragen: Was ändert sich bei der Erstellung des Emissionsberichts? Bleibt es bei den bisherigen Voraussetzungen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden? Welche Anforderungen sind im Rahmen der Erbringung der ökologischen Gegenleistung für Carbon Leakage gefährdete Unternehmen zu beachten? Müssen die unternehmensinternen Prozesse auch angepasst werden? Wie ist der Ablauf der Verifizierung? Inwiefern spielt das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz eine Rolle?

Für ein kompaktes Update zu allen aktuellen Entwicklungen laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar ein.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

7.2.2023/Webinar und
1.3.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Richter gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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