EU einigt sich auf mehr Energieeffizienz – allerdings auf bescheidenem Niveau

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Mehr als ein Jahr ist seit dem ersten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Energieeffizienzrichtlinie vergangen. Jetzt scheint es endlich eine Einigung zu geben. Der Ministerrat und das Europäische Parlament ließen am 15.6.2012 verlauten, man habe sich auf einen gemeinsamen Kompromisstext verständigt.

Dabei sah es in den Diskussionen um den Richtlinienentwurf zeitweise ziemlich schwarz aus: Die Mitgliedsstaaten hatten sich erst mit Händen und Füßen gegen verbindliche Energieeinsparziele gewehrt. Dann wollten sie sich auch auf keinen Fall von der Kommission verbindliche Maßnahmen auferlegen lassen. Unter der polnischen Ratspräsidentschaft wurden die Inhalte entsprechend gewaltig verwässert. Vor diesem Hintergrund ist der darauffolgenden dänischen Ratspräsidentschaft, die sich die Energieeffizienzrichtlinie als ganz besonderes Ziel gesetzt hatte, und auch dem zuständigen Rapporteur im Europäischen Parlament, Claude Turmes, zu gratulieren: Wenn alles gut geht, tritt die Richtlinie noch in diesem Jahr in Kraft.

Allerdings merkt man dem Text seinen Kompromisscharakter an: Er schreibt weder verbindliche Ziele noch allzu strikte verbindliche Maßnahmen vor. Entsprechend wurde auch bereits kritisiert, dass die Richtlinie die Energieeffizienz nur um maximal 14,5 Prozent bis 2020 steigern würde. Rat und Parlament gehen von 17 Prozent aus – und erklären, die übrigen 3 Prozent zu dem in 2008 gesetzten Ziel von mindestens 20 Prozent würden aus anderen Instrumenten und Maßnahmen erbracht. So scheint man die immer wieder zu hörenden Prognosen, dass als Folge der Richtlinie die Preise für Emissionszertifikate auf null zu fallen drohen sowie die mangelnde Bereitschaft der Mitgliedsstaaten sich auf weitergehende Maßnahmen einzulassen, unter einen Hut bekommen zu wollen. Ob dies klappt – und ausreicht – ist eine andere Frage. Zumindest ist man sich einig, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Am meisten Federn gelassen hat wohl die Renovierungsverpflichtung für öffentliche Gebäude. Die Mitgliedsstaaten hatten sich hier immer wieder auf ihre schwierige finanzielle Situation berufen und waren im Ergebnis erfolgreich: Statt, wie ursprünglich von der Kommission vorgesehen, alle öffentlichen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² einzubeziehen, gilt die Richtlinie jetzt nur für Gebäude der zentralen Regierung. Angesichts der Tatsache, dass dem Bund gerade mal eine Handvoll öffentliche Gebäude in Deutschland gehört, ist dies wohl nicht mehr wirklich als progressiv zu bezeichnen. Dazu kommt, dass historische Gebäude ohnehin befreit sind.

Geeinigt hat man sich auf ein sog. Energieeffizienzverpflichtungssystem für Energieversorger, wonach diese jedes Jahr Einsparungen von 1,5 Prozent ihrer jeweiligen jährlichen Energieverkäufe an Endabnehmer einfahren sollen. Auch hier wurde nun ein flexibler Ansatz gewählt, so dass die Mitgliedstaaten sich beispielsweise für eine phasenweise Steigerung entscheiden und bereits bestehende sog. „early actions“ auf die Einsparungsziele anrechnen können. Auch ist es möglich, die Bemühungen der dem Emissionshandel unterworfenen Industrien zu berücksichtigen. All diese Flexibilitätsmechanismen sollen dabei aber nicht zu einer Reduzierung von mehr als 25 Prozent des Energieeinsparzieles führen können.

Auch der Kompromisstext sieht noch Bestimmungen zum Beispiel zu Energieaudits und Energiemanagementsystemen vor, ebenso wie zum Messwesen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Gegenüber dem Vorschlag der Kommission vom letzten Jahr wird dabei deutlich: es ist alles ein bisschen weniger, ein bisschen vager… ein bisschen flexibler eben.

Voraussichtlich im September 2012 wird das EU-Parlament im Plenum über den Text abstimmen. Damit ist davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten – 18 Monate nach Inkrafttreten – im Frühjahr 2014 die Richtlinie umgesetzt haben müssen.

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Dr. Dörte Fouquet

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