Wie geht’s weiter mit dem EEG? Die Mitteilung der Europäischen Kommission zu staatlichen Interventionen im Energiebereich – Teil 1 EE-Förderung

(c) BBH
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Lange hat man in Brüssel darauf gewartet. Pünktlich zu den Koalitionsverhandlungen in Deutschland war es nun soweit: Am 5.11.2013 hat die Europäische Kommission vorgestellt, wie sie die Förderung von Erneuerbaren Energien (EE-Förderung) und Kapazitätsmärkten beurteilt. Die so genannte Mitteilung zu staatlichen Interventionen im Energiebereich (inklusive zusätzlicher Arbeitspapiere) richtet sich an die Mitgliedstaaten und soll eine Art von „Best-Practice“-Leitlinien darstellen, an denen sich die Mitgliedstaaten in Zukunft zu orientieren haben. Im 1. Teil wenden wir uns den Vorgaben für die EE-Förderung zu. Im 2. Teil stellen wir die Überlegungen der Kommission zu Kapazitätsmärkten dar.

Was gibt die Kommission für die künftige EEG-Reform vor?

Bei der Förderung Erneuerbarer Energien hält die Kommission Einspeisetarife (wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) für in der Regel nicht mehr angemessen. Der Markt habe sich verändert, die Technologien – insbesondere Photovoltaik und Windkraft – seien marktreifer und bis auf wenige Ausnahmen, bspw. für kleine Erzeuger oder Technologien, die aufgrund tatsächlicher Umstände nicht so einfach am Spot-Markt teilnehmen können, sollten Einspeisetarife somit aus dem Programm genommen werden. Stattdessen hält die Kommission Einspeiseprämien für angemessener. Solche Prämien sollen den Erzeugern ein gesichertes Einkommen garantieren und es gleichzeitig erlauben, die Energie auf unterschiedlichen Märkten zu vertreiben, was ihren Wert potenziell noch steigern kann. Erzeuger von Erneuerbaren Energien sollen – anders als in einem System mit Abnahmeverpflichtung und Einspeisetarif – somit einen Anreiz erhalten, sich aktiv am Markt zu beteiligen. Mengensteuerung durch Ausschreibungen?

Zudem schlägt die Generaldirektion Wettbewerb vor, Ausschreibungsmechanismen zu integrieren, damit die Förderung nach deutlichen Regeln und unter Wettbewerbsbedingungen zugeteilt wird. Quotenmechanismen und vergleichbare steuerliche Fördermaßnahmen scheint die Kommission dagegen abzulehnen, da sie geringere Investitionssicherheit und somit höhere Kapitalkosten mit sich bringen bzw. vom Staatshaushalt abhängen und somit womöglich Schwankungen unterworfen sind. Die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) ausdrücklich gesicherte und im EEG umgesetzte Vorrangstellung der Erneuerbaren bei der Abnahme und Verteilung von Strom, sind nach Ansicht der Kommission in einem funktionierenden Markt auch nicht mehr nötig, ebenso wenig wie Abregelungsverbote.

Was heißt das für den deutschen Gesetzgeber?

Die Mitteilung und die entsprechenden „Best-Practice“-Leitlinien sind rechtlich nicht verbindlich. Aber beachten muss sie die Bundesregierung doch. Einerseits müsste sich die Kommission besonders rechtfertigen, wenn sie in einem Beihilfeprüfverfahren von der in den Leitlinien dargestellten Entscheidungspraxis abweichen wollte. Zum anderen müssten die Mitgliedsstaaten, wenn sie Förderinstrumente abweichend von den in den Leitlinien aufgestellten Prinzipien einführen möchten, mit einer langwierigeren Einzelfallprüfung und oft mit Ablehnung rechnen. Es droht also weiterhin das Damoklesschwert von Beihilfeverfahren. Ob und wie das Herrn Altmaier und Frau Kraft bei den weiteren Verhandlungen beeindrucken wird, bleibt allerdings offen.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet/Dr. Martin Altrock

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