Änderungen im Inkassorecht und ihre Auswirkungen auf Unternehmensprozesse

(c) BBH

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen. Es soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und wird sich auf Arbeitsprozesse in Unternehmen auswirken.

Inkassodienstleistungen und Insolvenzrecht

So gelten für Unternehmen bald neue Hinweispflichten hinsichtlich der Beauftragung von Inkassodienstleistungen. Werden diese nicht beachtet und die etablierten Mahnprozesse entsprechend angepasst, können die entstehenden Kosten dem Schuldner nicht wie gewohnt als Verzugsschaden angelastet werden, sondern müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Darüber hinaus schränkt die neue obergerichtliche Rechtsprechung (wir berichteten) die Möglichkeit ein, Kosten im Mahn- und Inkassoprozess weiterzugeben. Insbesondere Pauschalen stehen in der Kritik der Gerichte.

Eine gute Möglichkeit zur Umgehung dieser Problematik besteht darin, das eigene Forderungsmanagement breiter aufzustellen und beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen einzusetzen. Hierbei ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und wesentlichen Voraussetzungen für deren rechtssichere Umsetzung zu kennen.

Daneben stehen zahlreiche Veränderungen im Bereich des Insolvenzrechts an. Dazu gehört, Unternehmen in der Krise als Teil des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie weiterhin von der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags zu befreien (wir berichteten). Auch wurde kürzlich der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vorgestellt, der ebenfalls (teilweise) eine Reaktion auf die derzeitige Krisensituation darstellt. Schließlich lohnt sich in diesem Zusammenhang noch der Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Insolvenz(anfechtungs)rechts. Insbesondere zeichnet sich eine Praxis ab, wie Ratenzahlungen möglichst insolvenzfest vereinnahmt werden können.

Ansprechpartner: Dr. Erik Ahnis/Markus Ladenburger

PS: Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, dann schauen Sie gern hier.

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...