C wie Compliance: Vom Nice-to-have zum Must-have

(c) BBH

Die Zeiten, in denen die Compliance eine Kür für große Unternehmen und Konzerne darstellte, sind endgültig vorbei. Immer mehr und auch kleinere Firmen haben erkannt, dass die Vermeidung von Haftungsrisiken als Teil ihres Risikomanagements zum Must-have für eine nachhaltige Unternehmensführung wird. Dabei läuft es im Compliance-Bereich nicht anders als in anderen Rechtsgebieten auch: Die Anforderungen von Seiten des Gesetzgebers, von Behörden und aus der Rechtsprechung werden komplexer. In unserem aktuellen Newsletter erfahren Sie mehr.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Ansprechpartner Wirtschaftsprüfung: Rudolf Böck/Jürgen Gold

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...