
Am 22.10.2013 haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass erneut eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum steuerlichen Querverbund ansteht. Es handelte sich um das Verfahren I R 58/11, für welches am 13.11.2013 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt war. Dieses Verfahren hätte sich ähnlich wie das Verfahren in Sachen Bedburg-Hau (Urteil des BFH vom 22.8.2007, Az. I R 32/06) als schicksalshaft für den steuerlichen Querverbund erweisen können. Doch soweit ist es zum Glück nicht gekommen. Die Parteien haben kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eingelenkt und das Revisionsverfahren beendet. Dies ist eine gute Nachricht für den steuerlichen Querverbund und sie kommt sogar passend zum Jahresanfang.
Ansprechpartner: Jürgen Gold/Meike Weichel