Das 9. Energiesektorgutachten: Gezeichnet von Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg

Am 9.10.2023 hat die Monopolkommission ihr 9. Sektorgutachten Energie „Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“ veröffentlicht. Die Themenschwerpunkte sind stark vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geprägt, dessen Folgen für den Energiesektor sich im 9. Gutachten erstmals niederschlagen. Über das 7. und 8. Sektorgutachten berichteten wir ebenfalls.

Große Bedeutung der Versorgungssicherheit und des Wettbewerbs im Gasmarkt

Die Versorgungssicherheit, also die unterbrechungsfreie und dauerhaft verlässliche Versorgung von Verbraucher*innen mit Gas, spielte hierzulande in der öffentlichen Debatte lange Zeit kaum eine Rolle, rückte aber in den letzten beiden Jahren wieder verstärkt in den Blickpunkt. Die Monopolkommission sah durch den Krieg in der Ukraine vor allem die Upstream-Versorgungssicherheit mit Gas gefährdet, was seine Ursache in der historischen Abhängigkeit Deutschlands und Europas von russischen Gaslieferungen gehabt habe. Das weckt Erinnerungen: Schon im Zuge der Fusion E.ON/Ruhrgas hatte sich die Kommission – sehr weitsichtig und gegen das Wirtschaftsministerium – kritisch zur wachsenden Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas positioniert.

Nachdem sich ihre damaligen Befürchtungen bewahrheiteten, fordert sie nunmehr eine bessere wettbewerbliche Gewährleistung der Versorgungssicherheit und empfiehlt die weitere Diversifizierung und Flexibilisierung der Importstruktur in Richtung LNG, wodurch Importe bei einem drohenden Ausfall flexibel durch andere Kapazitäten ersetzt werden könnten. Dabei stelle sich aber die Frage, ob die heimische Förderung von unkonventionellem Gas diskutiert werden sollte, da ihre negativen Umweltfolgen gegenüber der LNG-Infrastruktur nämlich deutlich geringer ausfielen.

Darüber hinaus stellt die Monopolkommission einen Versorgungsrisiko-Index vor, der in den Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur aufgenommen werden solle, um drohende Versorgungsrisiken früh zu identifizieren.

Abseits der Frage der Versorgungssicherheit bemängelt die Kommission die geringe Wechselaktivität im deutschen Erdgasmarkt, die seit 2016 stagniere. Durch einen vermehrten Wechsel zu günstigeren Anbietern könne das Preisniveau aus Sicht der Verbraucher*innen gesenkt werden, was teure Anbieter dazu zwinge, ihr Angebot zu verbessern oder ihre Preise zu senken. Daher empfiehlt die Monopolkommission, den Wettbewerb auf Haushaltsebene zu fördern, zum Beispiel durch Informationskampagnen über Möglichkeiten des Anbieterwechsels. Sie rät außerdem von Eingriffen in das Preissystem ab und befürwortet direkte Transfers für bedürftige Haushalte.

Versorgungssicherheit im Strommarkt durch einen Kapazitätsmarkt

Das Gutachten thematisiert auch die Versorgungssicherheit im Strommarkt. Die Empfehlung auf diesem Gebiet lautet, die strategische Reserve, die bislang die Versorgung im Strommarkt sichert, durch einen Kapazitätsmarkt zu ersetzen. Anlagen zur Versorgungssicherheit könnten ihre Leistung jederzeit am Strommarkt anbieten. Ziel dessen sei es, dass Marktteilnehmer eigenständig so viel Kapazität beschaffen, wie in Knappheitssituationen in der Regel benötigt wird. Dabei solle in einem ersten Schritt ein sogenannter zentraler Kapazitätsmarkt eingeführt werden, bei dem der Regulierer die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendige Kapazität zentral beschafft; im zweiten Schritt könne er dann zu einem sogenannten dezentralen Kapazitätsmarkt erweitert werden, in dem Marktteilnehmer die notwendige Kapazität beschaffen. Die Rolle des Regulierers könne sich dann auf die Beschaffung zusätzlicher Kapazität für außergewöhnliche Bedarfe über den zentralen Kapazitätsmarkt beschränken.

Schnelle Etablierung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Die Monopolkommission untersuchte erneut die Entwicklung und wettbewerbspolitischen Aspekte der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Kontext des wachsenden Elektromobilitätssektors. Sie stellte eine erhebliche Entwicklung in diesem Bereich fest: Etwa 88.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte an rund 32.000 Standorten seien bis April 2023 etabliert worden. Eine regulatorische Herausforderung liege darin, dass ein Level-Playing-Field, also ein faires Wettbewerbsumfeld zwischen dem Ad-hoc-Laden und dem Laden über E-Mobility-Service-Provider (EMP) geschaffen werden müsse. Bislang hingegen sei die Bezahlstruktur auf den Lademärkten intransparent, weil sich nur die Preise der EMP vor einem Ladevorgang vergleichen ließen. Die Monopolkommission fordert daher die Ausweitung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im GWB auf Ad-hoc-Ladepreise, wie bereits im 8. Energiesektorgutachten vorgeschlagen.

Erkenntnisgewinne aus Weitergabe des Tankrabatts an Verbraucher*innen

Der sogenannte Tankrabatt, der über die Reduktion der Energiesteuer zwischen Juni und August 2023 eingeführt wurde, sei nach Untersuchungen des Bundeskartellamts zum Großteil an Verbraucher*innen weitergegeben worden. Die Monopolkommission sieht in der Analyse einen Erkenntnisgewinn für den Kraftstoffmarkt: In Marktsegmenten mit mehr Wettbewerb seien etwa 94 Prozent der Steuersenkung weitergegeben worden, an Autobahntankstellen seien es nur 84 Prozent gewesen. Daher empfiehlt die Kommission dem Bundeskartellamt, auf dem Einzelhandelsmarkt für Kraftstoffe in der sachlichen Marktabgrenzung zukünftig das Segment der Autobahntankstellen getrennt zu berücksichtigen; dies könne hilfreich sein für eine präzise Anwendung der Missbrauchskontrolle. Bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge werde die Marktabgrenzung schließlich ähnlich diskutiert.

Klare Forderungen an die Politik

Wie auch in den vergangenen Energiesektorgutachten gibt die Monopolkommission klare politische Handlungsempfehlungen. Im Gegensatz zu den Empfehlungen des letzten Gutachtens, das wenige Wochen vor der Bundestagswahl im September 2021 erschien, könnten die empfohlenen Maßnahmen diesmal von der aktuellen Regierungskoalition in zeitlicher Hinsicht verwirklicht werden. Wenig überraschend für eine Wettbewerbsbehörde ist zunächst die klare Forderung, den Wettbewerb zu stärken, etwa durch die Benennung der Wettbewerbsverzerrungen im Bereich des Gas-, Elektromobilitäts- und Kraftstoffmarktes. Zu begrüßen ist, dass die Kommission in ihrem Bericht zur Gasversorgung die deutlichen Nachteile des LNG-Imports für das Klima und die Umwelt erwähnt und – wenn auch vorsichtig – eine Diskussion über mögliche Alternativen anregt.

Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EnWG hat die Monopolkommission ihre Gutachten der Bundesregierung zuzuleiten, die wiederum das Gutachten gemäß Abs. 2 Satz 2 unverzüglich dem Bundestag und Bundesrat vorlegt. Die Bundesregierung selbst muss dazu innerhalb einer angemessenen Frist Stellung nehmen. Es bleibt abzuwarten, welche Schlüsse die Regierung aus dem 9. Energiesektorgutachten zieht.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch

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