Kraftwerksstrategie ernst nehmen: Komplexes System statt Kraftwerksbauförderprogramm

Auf eine Kraftwerksstrategie warten wir in Deutschland schon lange. Im Sommer 2023 verkündete die Bundesregierung per Pressemitteilung einen Rahmen für die Strategie und „Gespräche“ mit der Europäischen Kommission. Da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kürzlich ankündigte, dass die Kraftwerksstrategie nun wirklich bald komme, lohnt sich ein Blick auf die Puzzleteile.

Der „Rahmen“

Die Bundesregierung skizzierte im Sommer ihren Rahmen für die Kraftwerksstrategie, der Ausschreibungen für drei unterschiedliche Techniktypen vorsieht: Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke (Kraftwerke, die direkt ab Tag eins Strom aus erneuerbarem Wasserstoff produzieren), Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke (Kraftwerke, die ebenfalls gleich mit erneuerbarem Wasserstoff arbeiten, die direkt als Gesamtsystem mit Elektrolyse und Speicherung errichtet werden) und H2-Ready-Kraftwerke (Erdgaskraftwerke, die bis spätestens 2035 auf Wasserstoff umgestellt sein sollen). Die ersten beiden Komponenten sollen direkt auf die Technikentwicklung einzahlen, während die dritte Komponente als Arbeitspferd gedacht ist, das in den nächsten Jahren die Systemstabilität garantieren soll, wenn immer mehr Kohlekraftwerke abgeschaltet werden.

Die Rolle der EU

Wenn sich ein Staat in der EU anschickt, Technologien oder Wirtschaftszweige mit Milliardenbeträgen zu fördern, dann prüft die Europäische Kommission die Maßnahme auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilfenrecht. Es ist daher richtig, bei der Entwicklung von Förderkonzepten den frühen Austausch zu suchen. So hat es auch das BMWK gemacht, wobei es allerdings im Sommer betonte, dass man trotz einer gewissen Einigung noch keine Beihilfengenehmigung habe. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Denn während es durchaus grundsätzlich im Einklang mit den politischen Zielen der Kommission und den „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ steht, H2-Kraftwerke zu entwickeln, ist die konkrete Förderart eine ganz andere Frage. Ausschreibungen sind ein Muss. Vermeidung von staatlicher Überförderung ebenfalls. Offen für möglichst viele Teilnehmer muss es auch sein. Aber sollen nur die Errichtungskosten gefördert werden (CAPEX) oder auch die laufenden Kosten (OPEX)? Solange Wasserstoff deutlich teurer bleibt als Erdgas, ist die OPEX-Seite im Rahmen einer Investmententscheidung vielleicht viel entscheidender, ist aber beihilferechtlich erklärungsbedürftig(er). Oder sollte das Fördersystem analog zum KWK-System als reine Umlage ausgestaltet werden, damit das Beihilfenrecht gar keine Anwendung mehr findet?

Komplexes System

Eine Kraftwerksstrategie muss in einem hochkomplexen System im laufenden Betrieb wesentliche Teile so umbauen, dass am Ende alle Interessen erfüllt werden: Die Systemstabilität muss gewahrt werden, die Defossilisierung der Stromerzeugung soll voranschreiten, der Wettbewerb darf nicht monopolistisch strukturiert werden und am Ende soll es auch möglichst wenig kosten – den Staatshaushalt, die Unternehmen und Privatleute über ihre Stromrechnung.

Richtig ist daher, dass es nicht Kraftwerksbauförderprogramm, sondern Kraftwerksstrategie heißt. Das muss auch ernstgenommen werden, denn die Förderung im Hier und Jetzt bestimmt einen wesentlichen Teil des Kraftwerksparks für die nächsten Jahrzehnte mit. Und das wirkt auf den Strommarkt selbst. Nur als Beispiel: Wird durch eine Förderung der Einsatz von Wasserstoff günstig, gibt es ein ökonomisches Interesse des H2-Kraftwerksbetreibers im heutigen „Energy-only-Market“, mit dem Wasserstoff immer dann Strom zu produzieren, wenn es sich für ihn rechnet. Das erhöht die Nachfrage nach Wasserstoff, was mit dem Bedarf der Industrie nach Wasserstoff negativ interagieren kann oder die Förderung weiter verteuert (aber vielleicht auch den Ausbau von Wasserstoff-Produktion beschleunigt). Den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie unterstellt, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, die Versorgungssicherheit und Systemstabilität mehr in den Vordergrund zu rücken. Die jetzt zu bauenden Kraftwerke sollen die flexible Ergänzung zum Park der Erneuerbaren darstellen und nicht die Rolle von Kohlekraftwerken übernehmen – und dafür muss es eine sehr enge Interaktion von Kapazitätsmarktgedanken und der Kraftwerksstrategie geben.

Für Wettbewerb

Derzeit stehen natürlich die Betreiber der Kohlekraftwerke in den Startlöchern, um die Kohle mit Gaskraftwerken zu ersetzen. Sie haben die Standorte, die Erfahrung und die Leute dafür. Newcomer werden es schwer haben. Betreiber eines alten Standortes werden es schwerer haben als Betreiber mit einer Vielzahl. Es muss daher sichergestellt sein, dass nicht am Ende ein, zwei, drei Unternehmen alle Ausschreibungslose gewinnen. Ansonsten droht der Wettbewerb in der Stromerzeugung weiter zu schrumpfen.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Olaf Däuper/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...