News zu Strom- und Energiesteuern

(c) BBH
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Frühjahr 2015! Das bedeutet nicht nur, dass der Winter endlich vorbei ist, sondern auch, dass die jährlichen Steueranmeldungen Strom und Gas vorbereitet werden sollten (Anmeldefrist bis zum 31.5.2015). Dabei sollten natürlich die aktuellen Rechtsentwicklungen berücksichtigt werden. Auch beim Thema Spitzenausgleich wird es dieses Jahr ernst: Bis Ende 2015 müssen Unternehmen ein Energieeffizienzsystem eingeführt haben, um weiterhin von einer Reduzierung der Strom- bzw. Energiesteuer zu profitieren. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Schnittstellte zur neuen Energieaudit-Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), dessen Novellierung Bundestag und Bundesrat nun durchgewunken haben (wir berichteten). Damit werden Teile der Vorgaben aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt (wir berich­te­ten). Das alles und was sonst noch so ansteht, das können Sie in unserem aktuellen Newsletter zu Strom- und Energiesteuern nachlesen. Zudem informieren wir über alle relevanten Themen und neueren Entwicklungen im Rahmen eines Strom- und Energiesteuer-Checks.

Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Niko Liebheit

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Richterhammer, Hände, Papiere

23 Juni

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die Gesetzesvorhaben der Ampel für den Ausbau der Erneuerbaren warten auf ihre Umsetzung 

So richtig durchgesetzt hat sich der Begriff der „Arbeitskoalition“ (Friedrich Merz) nicht. Auch der der „Einfach-mal-machen-Koalition“ (Carsten Linnemann) war schnell vergessen. Dabei wären beide Namen gar nicht so verkehrt, wenn man an die Gesetzesvorhaben denkt. Diese wollte die vorherige Regierung...

Windräder, blauer Himmel, Wiese

20 Juni

Was bedeutet die verzögerte Umsetzung der RED III für den weiteren Ausbau der Windenergie? 

Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vom 18.10.2023 (Renewable Energy Directive – RED III) enthält unter anderem Regelungen zur Festlegung von Beschleunigungsgebieten für EE-Anlagen. Die Vorgaben der RED III hätten bis zum 21.5.2025 umgesetzt werden müssen. Spätestens bis 21.2.2026 müssen die Mitgliedstaaten dann Beschleunigungsgebiete...