PV-Novelle wird weitergereicht – und zwar in den Vermittlungsausschuss

Nun ist es doch geschehen: Der Bundesrat hat heute mit 2/3-Mehrheit die PV-Novelle abgelehnt. Die SPD-geführten und mehrere CDU-regierte Bundesländer (Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, aber auch Saarland) schicken das viel diskutierte Gesetz in den Vermittlungsausschuss, und zwar mit der „großen Welle“: Die Regelungen sollen grundlegend überarbeitet werden. Damit wird die Empfehlung der Ausschüsse für Umwelt und für Wirtschaft vom 26.4.2012 aufgegriffen (wir berichteten), was bis zuletzt nicht sicher war.

Was heißt das nun? Die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Ländern dürfte kaum das Ende der PV-Novelle sein. Das Vermittlungsverfahren kann aber mehrere Monate dauern und wird wohl auch deutliche Änderungen an der Novelle bewirken. Und je länger sich die Verhandlungen hinziehen, auch über die parlamentarische Sommerpause hinaus – und damit in Richtung Bundestagswahlkampf -, desto schwieriger könnte eine Einigung werden.

Was könnte das Ergebnis der (vom Umweltausschuss) geforderten grundlegenden Überarbeitung sein? Man darf erwarten, dass sich die Vergütungskürzungen mildern. Und auch eine Prüfung der Degressionsstufen und des jährlichen Ausbaukorridors, auf dem der „atmende Deckel“ aufbaut, steht ins Haus. Nochmals intensiv dürfte dabei diskutiert werden, ob die zwischenzeitlich eingetretenen Schließungen, Übernahmen und sonstigen Schwächungen der deutschen Photovoltaikindustrie wirklich ursächlich mit der geplanten Abschmelzung der EEG-Vergütungssätze zusammenhängen. Denn eine wesentliche Ursache für die Entwicklungen der letzten Wochen ist der internationale Wettbewerbsdruck. Dieser aber wird bei weltweiten Überkapazitäten selbst durch eine Erhöhung der Vergütungssätze kaum gestoppt. Andererseits wurden die wesentlichen volkswirtschaftlichen Aufwendungen schon gemacht: Der schnelle Zubau der Photovoltaik in den letzten Jahren mit relativ billigen Modulen aus Fernost lässt sich wegen der 20-jährigen Fördergarantie nun nicht mehr korrigieren. Der so gegebene industriepolitische Konflikt muss damit auch außerhalb des EEG angegangen werden.

Was könnte ansonsten im Vermittlungsausschuss geändert werden? Auf den Tisch kommt sicher die gleichsam „rückwirkende Scharfstellung“ der Änderungen schon zum 1.4.2012. Der Umweltausschuss des Bundesrats hatte mit Blick auf laufende Projekte bereits eine Verschiebung des Inkrafttretens zum 1.6.2012 empfohlen. Notwendig wäre auch, dass zwischenzeitlich deutlich gewordene Lücken bei den Übergangsregelungen (Stichwort: Freiflächenanlagen auf baulichen Anlagen im sog. Innenbereich) geschlossen werden. Und auch die Praktikabilität der monatlichen PV-Degression sowie das sog. Marktintegrationsmodell – auch in seinem Verhältnis zu den alternativen Marktintegrationsinstrumenten „Marktprämie“ und „Grünstromhändlerprivileg“ – wird sicherlich angesehen. Vermutlich unangetastet bleibt demgegenüber die Einführung des technischen anstelle des kaufmännischen Inbetriebnahmebegriffes.

Wir werden den weiteren Fortgang beobachten und wieder berichten …

Ihre Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Andreas Große

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