Stellungnahmefrist zum EEG-Beihilfeverfahren: Ihre Meinung ist gefragt

(c) BBH
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Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission ihren Beschluss vom 18.12.2013 im Amtsblatt bekannt gegeben, gegen das deutsche Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und die besondere Ausgleichsregelung (wir berichteten) ein Beihilfeverfahren zu eröffnen. Von diesem Zeitpunkt an haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb eines Monats zum Eröffnungsbeschluss Stellung zu nehmen und ihre Markt- und Wettbewerbssituation sowie ihre rechtliche Position darzulegen. Nach dem europäischen Fristenregime endet die Stellungnahmefrist am 10.3.2014. Wer davon Gebrauch machen will, sollte aber nicht bis zum letzten Augenblick warten.

Zwar hat bereits die Bundesregierung ihre Auffassung zu der Eröffnung des Hauptprüfverfahrens gegenüber der Kommission geäußert. Jedoch tun Unternehmen gut daran, sich individuell und mit konkreten Zahlen zum Markt und zum Unternehmensgeschäft an die Kommission zu wenden. Schließlich hat die Kommission in ihrem Eröffnungsbeschluss klar zu erkennen gegeben, dass sie sich überzeugen lassen könnte, eine Teilentlastung der energieintensiven Industrie von den Förderkosten für Erneuerbare Energien in Deutschland als mit dem Binnenmarkt vereinbar zu akzeptieren – mit konkreten Daten zur Belastung, zur konkreten Wettbewerbssituation, zur Abwanderungsgefahr usw.

Eine Stellungnahme im Beihilfeverfahren ist umso wichtiger, als die Kommission parallel dazu bekanntlich auch eine Konsultation zu ihren Beihilfeleitlinien gestartet hat (wir berichteten), die sich auf die künftige Ausgestaltung des EEG auswirken könnte und schon an diesem Freitag, den 14.2.2014, endet. Da die Verfahren eng miteinander im Zusammenhang stehen, wird die Kommission Erkenntnisse aus den Stellungnahmen im Beihilfeverfahren sicherlich auch für die konsultierten Beihilfeleitlinien nutzbar machen (und umgekehrt).

Vor allem für die von der besonderen Ausgleichsregelung betroffenen Branchen und Unternehmen gilt es nun also: Zettel und Stift in die Hand nehmen und der Kommission einen Brief schreiben. Der Schuh drückt ja doch recht heftig.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Dörte Fouquet/Dr. Tigran Heymann

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