Verstärkte Investitionen in Wasserstoff auch in Sharm el-Sheikh auf der Agenda

Eine Tradition der internationalen Klimakonferenz sind die Zusammenkünfte zwischen Staats- und Regierungschefs und Wirtschaftsbossen. Zu diesen sogenannten „Side-Events“ gehört dieses Jahr der „Runde Tisch zu Investitionen in Grünen Wasserstoff“, bei dem Bundeskanzler Olaf Scholz Co-Vorsitzender war. Ziel der Zusammenkunft mit Vertretern von Siemens und Sactet, einem norwegischen Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbarer Energien, war es, über notwendige Investitions- und Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Infrastruktur für den Export von Wasserstoff zu sprechen und für das eine oder andere Projekt eine erste Verständigung zu erzielen.

Zwar ist der Import grünen Wasserstoffs ein wichtiger Bestandteil der europäischen und deutschen Dekarbonisierungsstrategie, aber hierbei darf auch die Nachfrageseite nicht vernachlässigt werden. So hat Bundeskanzler Scholz betont, dass vornehmlich grüner Wasserstoff in schwer zu elektrifizierenden Wirtschaftssektoren wie der Stahl-, Chemie-, der Schwerlastschifffahrt und dem Luftverkehr zum Einsatz kommen soll. Wenn dieser aber wegen seiner Produktionskosten und den weiterhin erforderlichen Umstellungskosten in der Abnehmerindustrie nicht wettbewerbsfähig ist, so nützt auch der beste Importdeal nichts.

Ein offener und breiterer H2-Förderungsansatz muss auch in Europa und Deutschland her

Wie die Umstellung auf Wasserstoff stärker forciert werden kann, zeigen die USA mit ihrem Inflation Reduction Act (IRA), mit dem knapp 370 Mrd. Dollar für Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Energiewende bereit gestellt werden. Während in der EU und Deutschland vor allem grüner Wasserstoff forciert werden soll, setzen die USA schlicht darauf, dass Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Deshalb wird dort nicht direkt darauf abgestellt, mit welcher Energiequelle der Wasserstoff hergestellt wurde, sondern auf die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionsrate (Sec. 45V(2) IRA). Je nachdem wie diese ausfällt, wird die Steuergutschrift pro kg hergestelltem Wasserstoff angepasst. Bei einer Treibhausgasemissionsrate von weniger als 4 kg CO2 pro Kilogramm beträgt die Steuergutschrift in etwa 0,60 Dollar. Der IRA definiert dementsprechend keinen „blauen, türkisen oder grünen“ Wasserstoff, sondern schlicht „sauberen Wasserstoff“, der in einem Verfahren hergestellt wird, das zu Treibhaussenkungen führt.

Investitionen und CO2-Bepreisung sind kein Gegensatz

Angesichts der immensen Geldsummen, die die USA in die Hand nehmen, und dem scheinbaren Festhalten der EU an der CO2-Bepreisung ist man versucht, einen Gegensatz in den klimaschutzpolitischen Ausrichtungen zu erblicken. Dessen endgültige Auflösung wird womöglich erst in der Welthandelsorganisation geklärt werden. Doch soweit sollte es nicht kommen. Schließlich ist auch der EU die direkte Förderung von Technologien zur Treibhausgasminderung nicht unbekannt, wie etwa der im Rahmen des EU-ETS etablierte Innovation Fund. Auch hier wird grundsätzlich anerkannt, dass die CO2-Bepreisung auf der einen Seite mit verstärkten Investitionen auf der anderen Seite einhergehen muss. Gemeinsames Ziel muss es sein, die Treibhausgase zu senken. In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass auch diesseits des Atlantiks weiter über eine Fortentwicklung des beihilfenrechtlichen Förderrahmens nachgedacht wird. Der befristete Krisenrahmen und die damit gesammelten Erfahrungen können hier ein Anknüpfungspunkt sein. Über das „Wie“ (CCfD, Industriestrompreis?) wird noch weiter zu verhandeln sein.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow/Vera Grebe

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