Zuteilungsregeln für Zertifikate: Ein Fall fürs Parlament
Das Grundgesetz (GG) erlaubt der Regierung, administrative Details per Verordnung zu regeln – aber wesentliche Entscheidungen müssen per Gesetz gefällt werden, mit parlamentarischer Debatte und Abstimmung. Sind die Regeln für die Zuteilung von Zertifikaten wesentlich? Die Bundesregierung findet offenbar: Nein.
Im Kabinettsentwurf des neuen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist vorgesehen, dass die Zuteilungsregeln nicht im Gesetz selbst, sondern per Rechtsverordnung erlassen werden. Argument: Die EU-Kommission habe dazu bereits so enge Vorgaben gemacht, dass es für eine gesetzliche Ausgestaltung sowieso keine Spielräume mehr gebe.
Das war vielleicht mal so. Aber spätestens seit dem Beschluss der Kommission zu den Zuteilungsregeln vom Dezember 2010 (Entwurf – siehe auch dazu unseren Blog-Beitrag vom 1.2.2011) hat sich das geändert. Zwar gibt die Kommission darin Leitlinien für die Zuteilung vor. Aber viele Fragen bleiben offen und damit der politischen Gestaltung durch die Mitgliedsstaaten zugänglich – beispielsweise wie die Basisperiode für Neuanlagen berechnet wird.
Damit läuft die Bundesregierung Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechtsverordung als Verstoß gegen das Wesentlichkeitsprinzip erkennt und die Rechtsgrundlage für die Zuteilung als verfassungswidrig kassiert.
Auch politisch ist die Entscheidung, das Parlament bei der Frage der Zuteilungsregeln außen vor zu lassen, fragwürdig: Eine Materie von solch hoher Relevanz sollte nicht ohne parlamentarische Diskussion geregelt werden. Der Gewinn, dass die (im Bundestag zustimmungspflichtige) Verordnung schneller auf den Weg gebracht werden kann, wiegt dieses Manko nicht auf.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann