Zwei Jahre Gesellschaftsrecht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung

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Räuberischen Aktionären das Beutemachen erschwert. GmbH-Geschäftsführern mittels Antidiskriminierungsgesetzes geschützt. Streitfragen rund um Insolvenz durch Gesellschafterdarlehen geklärt. Das sind einige der Taten, die der Bundesgerichtshof (BGH) in den Jahren 2012 und 2013 auf dem Feld des Gesellschaftsrechts vollbracht hat. Wir berichten davon in aller Ausführlichkeit in unserem Newsletter zum Gesellschaftsrecht.

Ansprechpartner: Wolfram von Blumenthal/Dr. Philipp Bacher

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