Damoklesschwert über den Energievertrieben: Die neue Abhilfeklage und ihre Risiken für EVU (Webinar)
Seit dem 13. Oktober 2023 hat der kollektive Rechtsschutz in Deutschland ein neues Instrument: Die sogenannte Abhilfeklage. Sie ermöglicht es Verbänden, Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt einzuklagen.
Die Auswirkungen für Unternehmen, die im b2c-Bereich tätig sind – und damit auch für EVU – sind kaum zu unterschätzen. Denn im Vergleich zu den bisherigen Rechtsschutzinstrumenten ist die Abhilfeklage für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders attraktiv: Um von der Klage zu profitieren, müssen sie ihre Ansprüche lediglich in einem Verbandsklageregister anmelden. Hat die Klage Erfolg, steht am Ende ein vollstreckbarer Leistungstitel – im Gegensatz zu der bisherigen Musterfeststellungsklage müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Ansprüche also nicht mehr selbst vor Gericht ziehen.
Auch und insbesondere Energieversorgungsunternehmen stehen nunmehr im Fokus der Verbraucherschutzverbände. Im Wege der Abhilfeklage lassen sich z.B. Schadensersatzansprüche aufgrund unwirksamer Preisanpassungen so einfach wie noch nie gebündelt einklagen. Grund genug, um dieses neue Rechtsschutzinstrument unter die Lupe zu nehmen.
Folgenden Termin bieten wir an:
am 14.05.2024, von 14:00 Uhr bis 16 Uhr,
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Krüger gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.