Das EEG 2023: Änderungen durch die aktuelle „Osternovelle“ (Webinar)


Termin Details


Die jeweiligen EEG-Fassungen sind recht kurzlebig. In steter Regelmäßigkeit passt der Gesetzgeber die eine oder andere Regelung an, fügt Neues hinzu und streicht Veraltetes (letzteres allerdings eher selten). Dass mit der sog. „Osternovelle“ das aktuelle EEG geändert werden soll, ist daher nicht sonderlich überraschend. Bemerkenswert ist aber, was die Ampelkoalition im Detail vorhat.

Die Details der „Osternovelle“ des EEG wollen wir Ihnen in einem Webinar vorstellen, wenn nicht nur der erste Referentenentwurf, sondern der Regierungsentwurf der Ampelkoalitionen vorliegt. Denn dann wird recht klar erkennbar sein, welche Neuerungen auf uns in diesem und vor allem ab dem nächsten Jahr zukommen werden.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

25.4.2022/Webinar und
4.5.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Julia Taubert gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen
Richterhammer, Hände, Papiere

23 Juni

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die Gesetzesvorhaben der Ampel für den Ausbau der Erneuerbaren warten auf ihre Umsetzung 

So richtig durchgesetzt hat sich der Begriff der „Arbeitskoalition“ (Friedrich Merz) nicht. Auch der der „Einfach-mal-machen-Koalition“ (Carsten Linnemann) war schnell vergessen. Dabei wären beide Namen gar nicht so verkehrt, wenn man an die Gesetzesvorhaben denkt. Diese wollte die vorherige Regierung...

Windräder, blauer Himmel, Wiese

20 Juni

Was bedeutet die verzögerte Umsetzung der RED III für den weiteren Ausbau der Windenergie? 

Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vom 18.10.2023 (Renewable Energy Directive – RED III) enthält unter anderem Regelungen zur Festlegung von Beschleunigungsgebieten für EE-Anlagen. Die Vorgaben der RED III hätten bis zum 21.5.2025 umgesetzt werden müssen. Spätestens bis 21.2.2026 müssen die Mitgliedstaaten dann Beschleunigungsgebiete...