Die „besondere“ Innovationsaus-schreibung vom 1.4.2022: Die Ergebnisse liegen vor!

Bei der Innovationsausschreibungsrunde am 1.4.2022 gab es eine Besonderheit: ein eigenes Segment in Höhe von 150 MW für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen. Mit Spannung wurde daher erwartet, wie das Rennen ausgeht. Am 11.5.2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun die Sieger bekanntgegeben.

Worum ging es? 

Gebote für diese Anlagenkombinationen wurden – vereinfacht gesagt – bevorzugt bezuschlagt (wir berichteten). Zu den besonderen Solaranlagen gehören Solaranlagen über Parkplätzen, schwimmende Solaranlagen und Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen Dauerkulturen oder mehrjährige Kulturen angebaut werden. Die Anforderungen an die besonderen Solaranlagen hat die BNetzA in ihrer Festlegung vom 1.10.2021 (Az.: 8175-07-00-21/1) näher geregelt (wir berichteten).

Und hier die Ergebnisse

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 397 MW. Insgesamt wurden 45 Gebote mit einer Gebotsmenge von 435 MW abgegeben, sodass das Ausschreibungsvolumen leicht überzeichnet war. 43 Gebote mit einem Gebotsumfang von 403 MW erhielten einen Zuschlag, wobei 13 Gebote mit einem Gebotsumfang von 22 MW auf Anlagenkombinationen mit den besonderen Solaranlagen entfielen. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,42 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,43 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 3,95 ct/kWh. Interessant dabei: Die jeweiligen Beträge erhalten die Betreibenden der Anlagenkombinationen vom Netzbetreiber als fixe Marktprämie, also unabhängig vom Börsenpreis. So wie es derzeit aussieht ist das eine „historische“ finanzielle Förderung, denn diese fixe Marktprämie soll nach den derzeitigen Gesetzesentwürfen abgeschafft werden. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der BNetzA zu finden.

Achtung: Frist läuft

Die Sieger haben allen Grund zur Freude. Aber aufgepasst: Da die Ergebnisse am 11.5.2022 bekannt gemacht wurden, gilt die Bekanntgabe als am 18.5.2021 erfolgt und zu diesem Zeitpunkt begann die 30-Monats-Frist zu laufen. Das Rennen ist also noch nicht zu Ende.

Ansprechpartner*innen: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große 

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