Die Grundversorgungsverordnungen 2021 – Neuer Verbraucherschutz bei Verträgen, Abrechnung und Sperrung (Webinar)


Termin Details


Die lange erwartete „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ hat im 2. Anlauf am 05.11.2021 den Bundesrat passiert und muss nunmehr vor ihrem Inkrafttreten nur noch veröffentlicht werden – wir rechnen damit, dass dies schon in der kommenden Woche erfolgen kann. Die beschlossenen Änderungen an Strom- und GasGVV müssen ohne Übergangsoder Einführungsfristen umgehend als geltendes Recht umgesetzt werden und stellen die Branche nach der EnWG-Neufassung und dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ein drittes Mal vor erhebliche Herausforderungen.

I. Was ist neu?

Ab sofort gelten – angelehnt an die Neuerungen im EnWG – auch hier neue Vorgaben für das Begrüßungsschreiben, die Verbrauchsermittlung und die Rechnungsinhalte. Künftig müssen Stromgrundversorger gemäß § 1 StromGVV „auf Verlangen des Kunden mit diesem einen Grundversorgungsvertrag ohne Einbeziehung des Messstellenbetriebs“ abschließen, so dass ein neuer Grundversorgungstarif gebildet, kalkuliert und veröffentlicht werden muss. Im Gas erhält das Preisblatt ein gesondert auszuweisendes Kostenelement – den CO2- Preis.

Zusätzliche, erhebliche Änderungen sind auch beim Umgang mit säumigen Kunden, speziell der Versorgungsunterbrechung (Sperrung), vorgesehen. Die Neuerungen betreffen die Mindesthöhe der Außenstände, die inhaltliche Ausgestaltung der Sperrandrohungen und die Verhältnismäßigkeitsanforderungen – letztlich also den gesamten Sperrprozess.

Die unter Energieversorgern bereits im Vorfeld am kontroversesten diskutierte Neuerung ist die neue Verpflichtung, dem Kunden mit der Sperrankündigung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anbieten zu müssen. Diese muss im Wesentlichen aus zwei Teilen bestehen: zum einen aus einer zinsfreien Ratenzahlungsvereinbarung für die angelaufenen Zahlungsrückstände und zum anderen aus einer Vorauszahlungsvereinbarung für die Weiterversorgung des Kunden. Diese Verpflichtung wird den Sperrprozess erheblich verlangsamen.

Grundversorger müssen sich mit den rechtlichen und administrativen Auswirkungen der neuen Verordnungen auseinandersetzen, die insbesondere Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung und -abrechnung sowie die Mahn- und Sperrprozesse haben werden. Dementsprechend werden auch Anpassungen der Prozesse und IT-Systeme notwendig sein. Wir möchten Ihnen einen Gesamtüberblick über die Novellierung geben.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

2.12.2021/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schulze gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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