Besondere Ausgleichsregelung 2023 – Was bringt das neue EnUG (Webinar)


Termin Details


Mit den aktuell geplanten Änderungen im EEG bürstet der Gesetzgeber nun auch die Begrenzung der EEG-Umlage gegen den Strich: Die bisher über die EEG-Umlage ausgeglichenen Förderkosten für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollen über Haushaltsmittel gedeckt werden. Die Regelungen zur Wälzung und Entlastung bei der KWKG-Umlage und bei der Offshore-Netzumlage werden vereinheitlicht und in ein neues Gesetz, das Energie-Umlagen-Gesetz, aufgenommen. Und damit nicht genug: Die Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung werden in vielen Punkten neu gefasst. Die Änderungen beginnen bei den begrenzungsberechtigten Branchen, die neu sortiert und an die Vorgaben der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) angepasst werden. Die KUEBLL prägen außerdem die neuen Antragsvoraussetzungen und den geänderten Begrenzungsumfang.

Was heißt das alles für Sie, wenn Sie weiterhin von den wirtschaftlich notwendigen Kostenentlastungen profitieren wollen? Was ändert sich konkret? Ab wann müssen Sie die Änderungen erstmalig berücksichtigen? Und was gilt für diejenigen Unternehmen bzw. Branchen, die nicht mehr als stromintensiv „gelistet“ sind?

Zu diesen und weiteren Fragen wollen wir Sie umfassend informieren, sobald der Regierungsentwurf für das Energie-Umlagen-Gesetz „auf dem Tisch“ liegt.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

3.5.2022/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Julia Taubert gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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