Für die Tonne? – Bundesrat hat Widerstand gegen neues Verpackungsgesetz aufgegeben

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Es ist vollbracht: Nach jahrelangem Ringen (wir berichteten) hat das neue Verpackungsgesetz nun endlich die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Am 12.5.2017 hat der Bundesrat zugestimmt, am 1.1.2019 kann das Gesetz in Kraft treten.

Ob es sich tatsächlich um den „großen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft“ handelt, wie Bundesumweltministerin Barabara Hendricks verkündet hat, darf allerdings mit guten Gründen bezweifelt werden. Die Süddeutsche Zeitung und DIE WELT ließen sich gar zu dem Kalauer hinreißen, dass das neue Verpackungsgesetz gleich „in die Tonne“ gehöre.

Dahinter steht auch und vor allem die Kritik, dass der Bundesrat seine Möglichkeiten, das Gesetz noch zu verbessern, nicht genügend ausgeschöpft habe. Aber was hat die Länderkammer denn überhaupt noch erreicht, nachdem sie am 10.2.2017 durchaus deutliche Kritik am Entwurf der Bundesregierung formuliert hat (wir berichteten)? Nicht allzu viel.

Der Umweltausschuss des Bundestags ließ in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 18/11781) die Bedenken des Bundesrats weitestgehend links liegen. Allein in einem Punkt lenkte der Bundestag  ein und griff einen Vorschlag der Länderkammer auf: Statt „erforderlich“ heißt es jetzt „geeignet“ in § 22 VerpackG, was den Kommunen erleichtern soll, den dualen Systemen zukünftig (Rahmen-)Vorgaben für die Sammlung der Leichtverpackungen machen zu können, also zu Behältnissen, Leerungsintervallen sowie zur Frage, ob die Leichtverpackungen mittels Tonne oder gelbem Sack gesammelt werden. Ein Aspekt – wenn auch der einzige –, über den sich auch der VKU freut, wie der Dienst „Pressebox“ mitteilte.

Die weiteren Details werden in der Berichterstattung hingegen von der Nachricht in den Schatten gestellt, dass der Bundestag dem ursprünglichen Regierungsentwurf nun eine Mehrwegquote hinzugefügt hat. Der Mehrweganteil soll nach dem Gesetz mindestens bei 70 Prozent liegen – 70 Prozent der verkauften Getränkeverpackungen sollen also wiederverwendbar sein. Bisher liegt der Anteil bei rund 45 Prozent, Tendenz seit Jahren sinkend. In Anbetracht fehlender Sanktionsregelungen dürfte es sich de facto jedoch eher um eine höfliche Empfehlung denn um eine verbindliche Vorgabe handeln.

Auch die viel zitierte Erhöhung der Recyclingquote wird kritisch gesehen. Der VKU beanstandete, dass Recyclingquoten in der Vergangenheit leicht manipulierbar gewesen seien. „Besser wäre es gewesen, den Produzenten vorzuschreiben, dass sie eine gewisse Quote von recyceltem Material verwenden müssen und recycelfähiges Material herstellen sollen“, sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Was den Bundesrat letztlich überzeugt hat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten, kann man nur erahnen. Womöglich war es am Ende eine pragmatische Entscheidung, denn der Einspruch gem. Art. 77 Abs. 3 GG hätte das Verfahren über das Ende der Legislaturperiode hinausschieben können und damit de facto ins gesetzgeberische Nirvana befördert. Dieses Risiko wollte man wohl nicht eingehen nach dem Motto: „besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“.

Dass das Thema Wertstofferfassung damit jetzt aus den Schlagzeilen verschwindet, steht gleichwohl nicht zu befürchten. Dies wird dann allerdings das Problem der nächsten Bundesregierung sein. Wie es weitergeht, erfahren Sie dann natürlich bei uns!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Axel Kafka/Dr. Tigran Heymann

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