Wie Kommunen den öffentlichen Raum für die Verkehrswende neu verteilen können

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Der öffentliche Raum ist begrenzt. Heute wird er zu einem großen Teil vom motorisierten Individualverkehr in Anspruch genommen – fahrende oder parkende private PKW prägen das Bild der Städte und Gemeinden. Vor allem in Ballungszentren treten dabei verstärkt Nutzungskonflikte auf. Denn Platz beanspruchen neben privaten PKW auch der ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer und zunehmend auch alternative Mobilitätsangebote wie das Car- und Bikesharing. Gleichzeitig sind Vorgaben der Luftreinhaltung und die Klimaschutzziele zu beachten. Zunehmender Handlungsdruck für Kommunen entsteht hier durch Vorgaben der Verwaltungsgerichte (VerwG) zu Luftreinhalteplänen und Diesel-Fahrverboten (vgl. jüngst VG Wiesbaden, Beschl. v. 18.05.2018, 4 N 1223/16.WI). All dies macht die Aufgabe, den knappen öffentlichen Raum sinnvoll und lebenswert zu gestalten und den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer Rechnung zu tragen, nicht einfacher. Dabei müssen die Kommunen den öffentlichen Raum neu verteilen, ohne die individuelle Mobilität des Einzelnen einzuschränken. Um dies zu gewährleisten, muss eine Reduzierung von PKW-Stellflächen mit der Ausweitung von Alternativ-Angeboten wie Carsharing einhergehen.

Dabei sind die kommunalen Handlungsspielräume oft größer als gemeinhin angenommen – was nichts daran ändert, dass sie dringend erweitert werden müssen. Dies ist das Fazit eines Rechtsgutachtens, das BBH im Auftrag der Agora Verkehrswende erstellt hat. Fokussiert auf die Instrumente Parkraummanagement und Carsharing zeigt die Studie auf, was Kommunen heute schon für eine Neuverteilung des öffentlichen Raums tun können und wo sie auf den Gesetzgeber angewiesen sind. Das Gutachten ist das erste, das diese Themenbereiche derart umfassend und verbindend betrachtet.

Folgende Aspekte waren für die Bearbeitung wesentlich:

  • Grundlegend neu gestaltet werden sollten die Regelungen im Straßen- und Straßenverkehrsrecht, die sich vor allem am privat genutzten PKW orientieren.
  • Die Kommunen haben aber bereits jetzt Handlungsspielräume, um den öffentlichen Raum neu zu verteilen. Insbesondere können sie durch die straßenrechtliche Widmung bestimmen, welche Verkehrsarten (z.B. Radverkehr, Fußgänger) sie auf welchen Verkehrsflächen zulassen möchten.
  • Zentral für eine Umverteilung ist zudem der Umgang mit Parkflächen im öffentlichen Raum. Diese können und sollten weiter verknappt werden. Erforderlich ist hier eine Abkehr von dem Grundsatz, dass Parken im öffentlichen Raum überall erlaubt ist, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Hierfür sollte das Straßenverkehrsrecht geändert werden.
  • Wesentlich ist außerdem, Parkflächen mit einem angemessenen Preisschild zu versehen. Im Bereich des Kurzzeitparkens können Kommunen schon jetzt angemessene Preise festsetzen, die den Wert des öffentlichen Raums widerspiegeln. Über das Bewohnerparken, für das der Preis auf derzeit 30,70 Euro im Jahr gedeckelt ist, lassen sich momentan jedoch noch keine Steuerungseffekte erzielen.
  • Zur Ausweitung alternativer Mobilitätsangebote sollten Kommunen insbesondere Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum etablieren und deren Elektrifizierung unterstützen. Im Bereich des stationären Carsharing kann die Kommune Anbietern exklusive Stellplätze im öffentlichen Raum zuweisen und dabei Mindestbedingungen aufstellen. Um hierbei einerseits Rechtssicherheit zu schaffen und andererseits individuelle Lösungen vor Ort zu ermöglichen, sollten die Bundesländer – parallel zum (Bundes-)Carsharinggesetz (CsgG) – eigene Regeln dazu erlassen. Überdacht werden sollte die Einordnung des stationsunabhängigen Carsharing als erlaubnisfreier Gemeingebrauch: Durch das Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis stünden den Kommunen weitaus mehr Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Dr. Roman Ringwald

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