Carbon Management: Die Bundesregierung gibt erste Einblicke in ihre Strategie

Am 26.2.2024 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das erste Details zu ihrer Carbon Management Strategie (CMS) enthält. Die Eckpunkte setzen einen groben Rahmen für den Einsatz von CCS/CCU (Carbon Capture and Storage/Carbon Capture and Utilization) im Industrie- und Stromsektor und zeigen einen Weg für die Errichtung einer EU-weiten CO2-Infrastruktur auf. Es ist zu hoffen, dass die endgültige Carbon Management Strategie nun wirklich zum Ende des ersten Quartals vorgestellt werden wird.

Den Prozess zur Erarbeitung dieser Strategie hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit einem Stakeholderdialog schon im Oktober 2022 angestoßen. Insbesondere Vertreter aus den besonders betroffenen Sektoren der Grundstoffindustrie ohne konkrete anderweitige Dekarbonisierungsperspektive forderten von der deutschen Politik zunehmend vehementer Antworten auf die Frage, wie sie die Klimaschutzziele erreichen und angesichts des internationalen Wettbewerbs mit dem wachsenden Kostendruck durch steigende CO2-Preise umgehen sollen. Hier war die Regierung jüngst von der Europäischen Kommission überholt worden, die am 6.2.2024 ihre „Industrial Carbon Management Strategy“ präsentierte.

CCS und CCU als Schlüsselelement für die Dekarbonisierung bestimmter Industriesektoren und der Abfallwirtschaft

Um das nationale Ziel der Klimaneutralität bis 2045 überhaupt erreichen zu können, sind Industriesektoren mit schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen, aber auch solche, die durch höhere Preise für Emissionszertifikate zunehmend unter Kostendruck geraten (Zement- und Kalkindustrie, Teile der Grundstoffchemie und Abfallverbrennung), auf CCS und CCU angewiesen. Das Eckpunktepapier erkennt hier ausdrücklich an, dass CCS und CCU auch in anderen Sektoren zur Anwendung kommen kann, solange die Umstellung auf Elektrifizierung oder Wasserstoff absehbar noch nicht kosteneffizient möglich ist.

Obwohl das Eckpunktepapier viele Detailfragen offenlässt, ist das ein kleinerer „Durchbruch“: Die Bundesregierung rückt damit vom Status quo ab, in dem diese Technologien in Deutschland praktisch keine politische und wirtschaftliche Bedeutung haben.

Einsatz in der Stromproduktion: „Ja, aber“ für Gas, „klares Nein“ für Kohle

Im Bereich der Stromproduktion setzt die Bundesregierung primär auf den Ausbau erneuerbarer Energien, die bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs decken sollen. Sie öffnet aber dennoch die Tür für die Anwendung von CCS und CCU für Kraftwerke, die mit fossilem Erdgas und anderen gasförmigen Energieträgern sowie Biomasse befeuert werden. Allerdings sollen hierfür – dazu sogleich – anders als für die Bereiche Industrie und Abfallverwertung keine staatlichen Fördermittel bereitgestellt werden.

Angesichts der historischen Entwicklungslinien nicht verwunderlich ist, dass die Bundesregierung der Anwendung von CCS und CCU für Kohlekraftwerke eine klare Absage erteilt.

Ohne Förderung geht wenig

Weil die Technologien noch sehr teuer sind, ist der richtige Förderrahmen besonders wichtig. Durch die Anrechenbarkeit von abgeschiedenen Emissionen im jüngst reformierten Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) existieren bereits Anreize zum Einsatz von CCS/CCU. So müssen Unternehmen jedenfalls in dem Umfang, wie sie durch CCS/CCU Emissionen vermieden haben – anders als wenn sie emittieren – keine Zertifikate abgeben. Allerdings sind hier noch Fragen offen, etwa welche CO2-Abscheidung und Nutzung im EU-ETS als dauerhaft qualifiziert wird oder wie mit abgeschiedenen biogenen Emissionen umzugehen ist. Insgesamt besteht die Erwartung, dass langfristig bereits ein steigender CO2-Preis Investitionen in Dekarbonisierungstechnologien anreizen wird, aber dieses Preissignal aus dem EU-ETS dürfte im Verhältnis zu den noch immer sehr hohen Technologiekosten für CCS und CCU nicht stark genug sein, um die Mehrkosten gegenüber einer herkömmlichen Produktionsweise insbesondere in der Grundstoffindustrie auszugleichen.

Davon geht auch die Bundesregierung aus und will deshalb gezielt mit staatlicher Förderung eingreifen, etwa mit den Klimaschutzverträgen oder der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Diese funktionieren nach dem Prinzip von Differenzverträgen (Carbon Contracts for Difference, CCfDs), deren Einsatz auch die Europäische Kommission in der Kommunikation zur Industrial Carbon Management-Strategie befürwortet hat. Mit diesem Förderinstrument wird die Differenz zwischen der grünen gegenüber einer „grauen“ Produktion staatlich finanziert. Die näheren Details und Schwerpunkte der Förderung sind als Teil der eigentlichen Carbon Management Strategie angekündigt.

Verhältnis zur Kraftwerksstrategie

Was heißt das nun für die Kraftwerksstrategie? Wie steht es um die mindestens 10 GW H2-ready-Gaskraftwerke, die in den nächsten Jahren errichtet werden sollen, um den Strommarkt in Zeiten einer immer volatileren Erzeugungslandschaft durch Kohleausstieg und Erneuerbaren-Zubau zu stabilisieren? Diese sollen immerhin frühestens 2035 vollständig auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden.

Nach der Kraftwerksstrategie könnte es für H2-ready-Kraftwerke zwar eine Förderung der Investitions-, nicht aber der Betriebskosten für den Erdgasbetrieb geben. Für diese müssten die Betreiber also selbst in voller Höhe aufkommen. Das dürfte dann insbesondere auch die CO2-Kosten betreffen, die entstehen, weil unter der geltenden EU-Monitoring-Verordnung für die angefallenen Emissionen CO2-Zertifikate gelöscht werden müssen. Dem könnte ein Kraftwerksbetreiber nur entgehen, wenn er das CO2, das in seinen Anlagen anfällt, zur langfristigen Speicherung oder bestimmten stofflichen Verwendungen abscheidet. Gerade hierfür soll es aber nach dem erklärten Willen der Bundesregierung keine Förderung geben. Unterm Strich lohnt sich die Abscheidung also erst, wenn der CO2-Preis die Kosten der CCS- bzw. CCU-Technologie übersteigt. Dies könnte angesichts des frühen Technologie- und Marktstadiums aber erst spät oder möglicherweise gar nicht in der für den Betrieb der Kraftwerke mit fossilem Gas vorgesehenen Phase der Fall sein.

Weg frei für die Speicherung im Meer

Zeitgleich mit den Eckpunkten zur Carbon Management Strategie wurde ein Referentenentwurf für eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes veröffentlicht, das den Rechtsrahmen für den Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bildet. Nach geltender Rechtslage ist eine Speicherung in Deutschland nicht möglich, und hinsichtlich des Transports besteht zu verschiedenen Punkten Rechtsunsicherheit.

Der Änderungsentwurf adressiert diese Punkte und macht den Weg frei für die untermeerische Speicherung von CO2 auf dem Festlandsockel der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone – nicht jedoch an Land, wogegen der Widerstand von Teilen der Umweltverbände und Zivilgesellschaft in der Vergangenheit besonders hartnäckig war. Laut dem Eckpunktepapier wird allerdings auch insoweit eine Opt-In-Klausel erwogen, die die Entscheidung hierüber den Bundesländern überlassen könnte.

Schließlich wird in dem Neuentwurf auch das Verbot des Netzanschlusses für Kohlekraftwerke an CO2-Transportleitungen eindeutig gesetzlich verankert.

Ansprechpartner*innen: Dr. Olaf Däuper/Carsten Telschow/Frederik Braun/Vera Grebe

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