Da war doch noch etwas: das Schwellenverfahren des BKartA

(c) BBH
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Schienen, Weichen und nunmehr auch Schwellen: Die Ära der Kartellverfahren gegen Lieferanten von Gleisoberbaumaterialien geht zu Ende. Begonnen hatte sie im Juli 2012, als das Bundeskartellamt (BKartA) die ersten Bußgelder wegen Kartellabsprachen zu Lasten der Deutschen Bahn gegen Anbieter von Normal-Schienen, kopfgehärteten Schienen und Weichenzungen erließ (wir berichteten). Jetzt erging am 25.2.2016 die insoweit noch ausstehende Bußgeldentscheidung: Sie betraf Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn im Bereich der Betonschwellen. Das Ermittlungsverfahren betreffend Absprachen der Holzschwellenhersteller wurde hingegen eingestellt.

Das parallel dazu verlaufende Ermittlungsverfahren wegen Absprachen zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen betreffend Schienen, Weichen und Schwellen hatte das BKartA bereits am 23.7.2013 mit Bußgeldern abgeschlossen (wir berichteten). Bereits in diesem Verfahren wurde vom Amt festgestellt, dass auch Schwellenlieferungen Gegenstand der Kartellabsprachen waren. Das gesamte Schienenkartellverfahren ist jetzt mit der letzten noch ausstehenden Bußgeldentscheidung gegen Vossloh Laeis nach fast fünf Jahren Ermittlungen durch das Amt beendet worden.

Die Deutschen Bahn ist in Deutschland Hauptnachfrager nach neuen Schwellen. Die übrigen Abnehmer setzen demgegenüber vorrangig gebrauchtes Schwellenmaterial ein. Aufgrund dieser begrenzten Nachfrage nach neuen Schwellen ist die Anbieterstruktur auf dem Schwellenmarkt sehr übersichtlich. Das separate Schwellenkartellverfahren hatte nur Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn zum Gegenstand. Es war sogar nur auf Preisabsprachen im Vorfeld der Vergabe der Rahmenverträge 2010/2011 der Deutschen Bahn für Weichenschwellen beschränkt. Beteiligt waren an diesen Absprachen, nach den Feststellungen des BKartA, die Unternehmen Durtrack GmbH, Möllenhagen, Voestalpine BWG GmbH, Butzbach, und Rail.One GmbH, Neumarkt. Ein Bußgeld bezahlen musste allerdings nur die Durtrack GmbH (Bußgeld in Höhe von 1,5 Mio. Euro). Voestalpine BWG GmbH und Rail.One GmbH kooperierten mit dem Amt und kamen daher ohne Bußgeld davon. Das Verfahren gegen die Unternehmen Leonhard Moll Betonwerke GmbH, München, und DW Schwellen GmbH, Neuss, wurde eingestellt.

Die ersten Bußgeldbescheide des BKartA im Bereich der Gleisoberbaumaterialien hatten eine Welle an kartellrechtlichen Schadensersatzforderungen verursacht. Vorreiter und Vorbild war hier die Deutsche Bahn, die von den Hauptbeteiligten des Schienenkartells, ThyssenKrupp und Voestalpine, millionenschwere Schadensersatzzahlungen erlangt hat. Im Anschluss an die Vergleiche der Deutschen Bahn einigten sich auch zahlreiche, u.a. von BBH vertretene, ÖPNV- und Industrieunternehmen mit den Kartellbeteiligten außergerichtlich oder verfolgten ihre Ansprüche im Klagewege weiter. Die derzeit laufenden Gerichtsverfahren werden die Kartellanten noch Jahre belasten. Auch wenn die Ermittlung der Absprachen beim BKartA nunmehr vom Tisch ist: Für die Geschädigten und die Kartelltäter bleiben die hieraus resultierenden kartellrechtlichen Schadenersatzansprüche noch lange ein Thema.

Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Dr. Olaf Däuper/Anna Lesinska-Adamson

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