Ein Jahr alt und kein bisschen leise … News zum EEG 2014

so gehts weiter eeg
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Vor nunmehr einem Jahr wurde das Recht der Erneuerbaren Energien mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2014) umfassend reformiert (wir berichteten). Doch die Entwicklung des EEG steht auch seitdem nicht still. Was also hat sich getan in den letzten Monaten und wie geht es weiter?

Wie zum Teil auch schon mit den Vorgängerfassungen des EEG 2014 muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun auch mit dem derzeit geltenden EEG befassen. Gegen die Regelung zur sog. Höchstbemessungsleistung, mit der die vergütungsfähige Strommenge aus Biogasbestandsanlagen im Einzelfall auf 95 Prozent der bisherigen Anlagenleistung begrenzt wird, haben jüngst zwei Beschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde erhoben: Denn diese Regelung führt zu einem drastischen Einbruch von Umsatz und Gewinn, und dadurch werde der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz verletzt. Eine Entscheidung des Gerichts dazu wird vermutlich noch etwas auf sich warten lassen.

Zudem ist am 3.7.2015 das nunmehr zweite – eigentlich dritte – Änderungsgesetz zum EEG 2014 in Kraft getreten (wir berichteten). Dieses betrifft zwei Bereiche: Zum Ersten wird durch die Streichung von § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EEG 2014 a.F. eine Erleichterung bei der Abwicklung der teilweisen Direktvermarktung ermöglicht. Zum Zweiten wird die Branchenliste der Unternehmen, die von einer verringerten EEG-Umlage gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren können, um zwei weitere Branchen erweitert.

Auch zum Thema Ausschreibungen gibt es Neuigkeiten. In Deutschland startete mit Inkrafttreten (wir berichteten) der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) das Pilotprojekt, anhand dessen zunächst nur für PV-Freiflächenanlagen erstmalig die Höhe der EEG-Vergütung durch Ausschreibungen ermittelt wird (wir berichteten). Die erste von insgesamt drei Ausschreibungsrunden im Jahr 2015 wurde am 15.4.2015 beendet. Gebote für die zweite und dritte Ausschreibungsrunde können bis zum 1.8.2015 bzw. bis zum 1.12.2015 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht werden. Noch offen ist, wie Ausschreibungssysteme für die Windenergienutzung an Land (wir berichteten) und auf See sowie für andere Technologien wie insbesondere die Photovoltaik auf Gebäuden und baulichen Anlagen ausgestaltet werden. Die angekündigten Eckpunktepapiere des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) werden jeden Tag mit Spannung erwartet, sind aber bislang immer noch nicht veröffentlicht.

Schließlich sind auch die Gerichte und die Clearingstelle EEG in den letzten Monaten nicht untätig geblieben und haben eine Reihe neuer Entscheidungen zu ganz verschiedenen Fragen des EEG erlassen. Näheres zu den angesprochenen Themen sowie zu sonstigen Neuigkeiten rund um das EEG können Sie unserem aktuellen Newsletter entnehmen.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große

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