Energiewirtschaft warnt vor möglichen Folgen durch die Fusion von E.ON/RWE/innogy

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Am 20.9.2019 läuft die vorläufige Frist der EU-Kommission in Sachen Fusion E.ON/RWE/innogy ab. Dann wird die Kommission entscheiden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen sie den letzten Teil des geplanten Zusammenschlusses genehmigt. Für die Energiewirtschaft ist diese Entscheidung von enormer Tragweite. Fällt sie positiv aus, wird dies den gesamten Sektor grundlegend verändern. Denn dann wäre wettbewerbsrechtlich der Weg frei für die beiden größten deutschen Energieversorger, die Wertschöpfungsstufen des Marktes neu zu ordnen und ihr dortiges Geschäft jeweils zu bündeln.

Das Fusionskontrollverfahren E.ON/RWE läuft offiziell seit dem 21.1.2019 und in drei Teilen (wir berichteten hier und hier). Den ersten Teil gab die EU-Kommission am 26.2.2019 frei. Damit darf RWE die Erzeugungskapazitäten der E.ON übernehmen und so zum zentralen Anbieter sowohl konventioneller als auch erneuerbarer Erzeugungskapazitäten in Deutschland werden. Am selben Tag gab das Bundeskartellamt (BKartA) bekannt, dass es die Übernahme der 16,67-Prozent-Beteiligung an E.ON durch RWE – Teil 2 des Fusionskontrollverfahrens – für unbedenklich hält. Im verbleibenden dritten Teil des Verfahrens geht es nun um die Frage, ob es mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist, wenn E.ON die Bereiche Netze und Vertrieb der RWE-Tochter innogy zentral an sich nimmt.

Wettbewerbliche Zweifel sind dabei durchaus angebracht: Mit dem Ausscheiden von innogy und der Erweiterung der eigenen Verteilernetze auf etwa 50 Prozent (Strom) bzw. 20 Prozent (Gas) des deutschen Marktes wäre E.ON klare Nummer Eins. Auch im Vertrieb stünde E.ON an der Spitze mit 50 Mio. Kunden in Europa. Dies würde sich außerdem auf die Geschäftsbereiche Messstellenbetrieb, Ladeinfrastruktur und Energiedienstleistungen zentralisierend auswirken. Durch den Zugriff auf eine riesige Datenmenge verbessern sich schließlich die Voraussetzungen gegenüber anderen Vertretern der Branche, innovative Geschäftsfelder zu entwickeln. Um sich mit diesem Teil der Fusionskontrolle vertieft auseinanderzusetzen, ist die EU-Kommission am 7.3.2019 in das sog. Phase-II-Verfahren eingestiegen (wir berichteten).

Nachdem die Frist mehrmals verlängert wurde und E.ON in der zweiten Juni-Hälfte Zusagen angeboten hatte, zeigte sich der Vorstandsvorsitzende von E.ON Johannes Teyssen zuletzt zuversichtlich, das Fusionsverfahren im September positiv abschließen zu können.

Zahlreiche Unternehmen der Energiewirtschaft auf der anderen Seite befürchten drastische Auswirkungen auf die Akteursvielfalt der Branche und ungleich verteilte Wettbewerbsbedingungen, wenn E.ON und RWE tatsächlich fusionieren. Zehn namhafte Vertreter der Energiewirtschaft beschreiben in einem gemeinsamen Standpunkt, welche Folgen in den jeweiligen Bereichen zu erwarten/zu befürchten sind. Sie fordern deshalb die EU-Kommission nachdrücklich auf, die Fusion allenfalls unter strengen Auflagen zu genehmigen. Nur so seien die zentralisierenden Folgen der Fusion auf den Markt eingrenzbar.

Im September wird sich zeigen, wie die Kommission das Vorhaben wettbewerbsrechtlich einordnet. Die Diskussion um die Fusion E.ON/RWE/innogy wird auch danach weitergehen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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