Neue EHS-Leitlinien: Konsultation hat begonnen

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Die internationalen Klimaschutzziele werden weltweit sehr unterschiedlich schnell umgesetzt. Dies bringt für viele Sektoren und Teilsektoren, die vom europäischen Emissionshandel betroffen sind, das Risiko mit sich, dass sich Industrien in Länder ohne gleichwertige Klimaschutzinstrumentarien verlagern. Das ist nicht nur mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Europa ein gewaltiges Problem: Unter dem Strich werden auch mehr Treibhausgase produziert, weil die abgewanderten Unternehmensteile nun keinerlei Restriktionen mehr unterliegen.

Die EU begegnet diesem sogenannten Carbon-Leakage-Problem auch in der 4. Handelsperiode (2021-2030) (wir berichteten) u.a. wieder mit einer privilegierten kostenlosen Zuteilung an CO2-Zertifikaten für diejenigen Sektoren, die als abwanderungsbedroht auf der sog. Carbon-Leakage (CL)- Liste aufgeführt sind. Außerdem können die einzelnen Mitgliedsstaaten Unternehmen aus stromkostenintensiven Sektoren für den aus dem Emissionshandel resultierenden erhöhten Strompreis („indirekte Emissionskosten“) kompensieren.

Wie bei allen staatlichen Beihilfen, so besteht auch bei der  genannten Strompreiskompensation stets das Risiko, den Wettbewerb insbesondere durch Überkompensation zu verzerren. Viel Fingerspitzengefühl beim richtigen Zuschnitt ist daher notwendig.

Die Kommission arbeitet zur Zeit an der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS-Leitlinien). Hierzu findet nun noch bis zum 16.5.2019 das öffentliche Konsultationsverfahren statt, bei dem sich alle direkt und indirekt von den Leitlinien zukünftig Betroffenen über einen Fragebogen mit insgesamt 29 Fragen zu den neuen EHS-Leitlinien äußern können.

Da die Kommission sich kürzlich schon bei der Aufstellung der endgültigen CL-Liste für die 4. Handelsperiode sehr restriktiv gezeigt hat, was die Auswahl der Sektoren betrifft, lohnt es sich nun umso mehr für die vom neuen Behilfenleitfaden betroffenen Unternehmen, sich an dem Konsultationsverfahren zu beteiligen und hierdurch Nachteile womöglich noch zu verhindern.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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