Freies Parken für Elektroautos?

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Der Bundesrat will Elektroautos gesetzlich Parkvorrechte an Ladestationen einräumen bzw. diese von Parkgebühren befreien. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Länderkammer am 29.11.2013 auf Initiative der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen hat. Damit sollen bestehenden Reichweitenachteile von Elektrofahrzeugen kompensiert und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Weder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch in anderen Gesetzen existieren zurzeit entsprechende eindeutige Regelungen. Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Verfahren (Az. 17 K 4293/12) rechtliche Bedenken angemeldet, ob Parkvorrechte für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der bisherigen Regelungen durchgesetzt werden können.

Der Gesetzesentwurf schlägt vor, einen neuen § 6a1 in das StVG einzufügen. Dieser soll dabei nicht nur Elektrofahrzeuge erfassen, sondern allgemein Kraftfahrzeuge, deren Antrieb oder Antriebssystem besonders emissionsarm ist und die entsprechend gekennzeichnet sind. Die Gesetzesbegründung verweist bezüglich des Begriffs „besonders emissionsarm“ auf den in Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 festgelegten Wert von 50 g CO2/km.

Der neue § 6a1 Nr. 1 StVG sieht eine Ermächtigung vor, die es ermöglicht, an Ladestationen Halte- und Parkverbotsschilder zugunsten von Elektrofahrzeugen aufzustellen. So könnte zukünftig verhindert werden, dass Ladestationen durch andere Fahrzeuge blockiert werden. Sollten andere Fahrzeuge dennoch an Ladestationen parken, könnten diese auf Grundlage der neuen Regelung rechtssicher abgeschleppt werden.

Nummer 2 des neuen Paragraphen räumt den Kommunen das Recht ein, emissionsarme Kraftfahrzeuge von den Parkgebühren zu befreien. Die Befreiung kann dabei entweder zeitlich unbefristet erfolgen oder aber an eine Höchstparkdauer anknüpfen.

Dem weiteren Vorschlag, auch die Kennzeichnung der betreffenden Fahrzeuge auf Grundlage des StVG und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu regeln, ist der Bundesrat nicht gefolgt. Dafür sei aus Gründen des sachlichen Zusammenhanges der Immissionsschutz der richtige Ort. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung gebeten, zeitnah ein Konzept für eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringen CO2- und Schadstoffausstoß mittels Plaketten vorzulegen.

Am 15.1.2014 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf dem Bundestag zugeleitet und die Initiative des Bundesrates begrüßt: Es sei „ein wichtiges und gemeinsames Ziel, die Elektromobilität zu fördern und bis zum Jahre 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschiedlichen Varianten auf die Straße zu bringen“, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung hält aber die vorgeschlagene Regelung mit der verkehrlichen Ausrichtung des jetzigen StVG für nicht vereinbar. Sie geht vielmehr davon aus, dass für sie ein neuer, besonderer Abschnitt in das StVG eingeführt werden müsste. Dieser könnte dann Regelungen bzw. Ermächtigungsgrundlagen zur Privilegierung und Förderungen von Elektrofahrzeugen enthalten.

In der Sitzung des Deutschen Bundestages am 31.1.2014  hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt sich ebenfalls klar zur Elektromobilität bekannt und angekündigt ein Elektromobilitätsgesetz auf den Weg zu bringen. In diesem Gesetz sollen Privilegien für Elektrofahrzeuge, wie zum Beispiel Sonderparkplätze oder die Nutzung von Sonderfahrspuren, verankert werden. Zugleich hat er klargestellt, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen und in die Elektromobilität investieren und dafür sorgen muss, dass die Fuhrparks Stück für Stück umgestaltet werden.

Ob nun die Gesetzesinitiative des Bundesrates, die von der Bundesregierung ins Gespräch gebrachte Erweiterung der StVG oder das Elektromobilitätsgesetz verwirklicht werden – so oder so wird es jetzt hoffentlich bald Regelungen geben, die die Elektromobilität in Deutschland stärken. Belastbare Parkvorrechte für Elektrofahrzeuge sind dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Investitionssicherheit für Ladeinfrastruktur zu schaffen. Durch Vorteile für Elektromobilität können Nachteile von Elektrofahrzeugen bei der Reichweite kompensiert und Kaufanreize gesetzt werden.

Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Dr. Christian de Wyl/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Roman Ringwald

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