Weitere Klagen des TelDaFax-Insolvenzverwalters abgewiesen

Justitia Recht Streit
© BBH

Es sieht gut aus für die Netzbetreiber im TelDaFax-Streit: Nach dem Landgericht (LG) Gießen (wir berichteten) haben nun auch die LG Osnabrück und Fulda mit Urteilen vom 14.8.2014 bzw. 28.8.2014 weitere Klagen des Insolvenzverwalters der TelDaFax ENERGY GmbH gegen Netzbetreiber abgewiesen (siehe auch hier).

In diesen Verfahren geht es um Zahlungen der TelDaFax an Netzbetreiber, die sich der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, im Wege der Insolvenzanfechtung zurückholen wollte. Die Landgerichte waren in beiden Fällen allerdings der Ansicht, dass nicht bewiesen sei, dass die Netzbetreiber von der Zahlungsunfähigkeit von TelDaFax und der gläubigerbenachteiligenden Wirkung der Zahlungen wussten, ebenso wenig wie von Umständen, die zwingend hierauf schließen lassen. In die Gesamtabwägung der Gerichte flossen das Zahlungsverhalten der Insolvenzschuldnerin, das Mahnverhalten der Netzbetreiber, das Anfordern von Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen, die Androhung der Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages und der damit einhergehende Entzug des Netzzugangs sowie die einschlägige Presseberichterstattung über die Situation bei TelDaFax ein.

Dabei gingen beide Gerichte noch weiter als das LG Gießen und befanden, dass auch Netznutzungsentgelte, die im anfechtungsrechtlich besonders kritischen Dreimonatszeitraum vor Insolvenzantragstellung geleistet wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Netzbetreiber hätten sich ausschließlich der ihnen gesetzlich und vertraglich zur Verfügung stehenden Rechte bedient. Netzbetreiber seien insbesondere nicht verpflichtet, in der Presse lancierten Hinweisen auf eine wirtschaftliche Schieflage eines Lieferanten nachzugehen.

Jeder Fall liegt anders, und daher verbietet es sich, diese Entscheidungen auf Parallelsachverhalte pauschal zu übertragen. Aber die Tendenz der Gerichte, insbesondere die Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht ausufern zu lassen, ist sicherlich zu begrüßen.

Ansprechpartner: Oliver Eifertinger/Dr. Christian Jung/Markus Ladenburger/Steffen Lux

Share
Weiterlesen

04 Mai

Das neue Herkunftsnachweisregister für Gas/Wasserstoff und Wärme/Kälte: Es wird konkret

Am 1.5.2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Der Bundestag hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 12.4.2024 zugestimmt. Gemeinsam mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz, das bereits Anfang 2023 in Kraft getreten war, stehen damit die zentralen Rechtsgrundlagen für die neuen...

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...