Emissionshandel: Zu viel Fragezeichen bei den neuen Zuteilungsregeln

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Die gute Nachricht: Die Frage, wie die Zuteilungsregeln für die dritte Handelsperiode von 2013 bis 2020 aussehen werden, klärt sich zusehends. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause auf eine zeitraubende Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, das neue Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist seit Ende Juli in Kraft – damit ist eine Entscheidung über die Zuteilungsregeln noch im September möglich. Ein erster Entwurf liegt auch schon vor. Wenn alles nach Plan verläuft, ist mit einem Zuteilungsverfahren im vierten Quartal des laufenden Jahres zu rechnen.

Die schlechte Nachricht: Die Regeln, die der Entwurf enthält, regeln zu wenig. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat sich vielfach darauf beschränkt, die europäischen Vorgaben (zum Teil wortgleich) zu übernehmen, ohne die Leerstellen, die die EU-Vorgaben lassen, zu füllen. Viele für die Praxis wichtige Fragen wurden nicht geklärt. In anderen Punkten hat das BMU mögliche Spielräume nicht genutzt, die das EU-Recht den Mitgliedstaaten einräumt. Hier muss der Verordnungsgeber noch mal zurück an den Schreibtisch.

Wie der Entwurf im Einzelnen beschaffen ist und welche Folgen drohen, erfahren Sie in unserem aktuellen Emissionshandel-Newsletter.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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