Immernoch „nahe an der Beherrschungsschwelle“: Das Bundeskartellamt zu RWE

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Am 28.12.2020 veröffentlichte das Bundeskartellamt (BKartA) die zweite Ausgabe des Berichts Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie. In Teilen liest sich der Bericht wie eine Wiederholung des Vorjahres. Insbesondere sieht Andreas Mundt, Präsident des BkartA, RWE nach wie vor „nahe an der Beherrschungsschwelle“ – und eine Entspannung ist nicht in Sicht.

Es bleibt, wie es war

„Derzeit ist RWE zwar nicht marktbeherrschend, steht nach wie vor aber nahe an der Beherrschungsschwelle“. Fast genau den gleichen Satz sagte Andreas Mundt, bereits vor einem Jahr, als das BKartA erstmals den Bericht Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie vorlegte (wir berichteten). Das Fazit des zweiten Berichts deckt sich ebenfalls mit dem des Vorjahres: Der Essener Branchenprimus war auch 2020 wieder in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar. Durch die bevorstehende weitere Verknappung des Stromerzeugungsmarktes im Zuge des Atom- und Kohleausstiegs wird RWE die Schwelle zur Marktbeherrschung so möglicherweise absehbar überschreiten.

RWE bleibt also das einzige Unternehmen überhaupt, das in Deutschland in einem erheblichen Teil der Jahresstunden für die Deckung der Nachfrage unentbehrlich („pivotal“) ist. Zwar sind im Untersuchungszeitraum die Marktanteile von RWE bei der Kapazität und der tatsächlichen Erzeugung leicht rückläufig, liegen aber noch deutlich vor dem nächstgrößeren Konkurrenten in der Erzeugung, der Lausitzer LEAG. Dass der Strom aus RWE-Kraftwerken im letzten Jahr in etwas weniger Stunden für den Verbrauch in Deutschland unentbehrlich war, liegt jedoch vor allem an der COVID-19-Pandemie: Die Nachfrage nach Strom ist ab März 2020 erheblich eingebrochen und lag insbesondere im April 9 Prozent und im Mai 11 Prozent unter dem Verbrauch des Vorjahres. Bis einschließlich September 2020 (dem letzten im diesjährigen Bericht untersuchten Monat) hatte der Stromverbrauch nicht wieder das Niveau der letzten fünf Jahre erreicht. Insbesondere im Frühjahr führte das in Verbindung mit der verstärkten Einspeisung von Erneuerbaren Energien dazu, dass Verknappungssituationen ungewöhnlich selten vorkamen.

Auch wenn das BKartA die Schwelle zur Marktbeherrschung bei der Stromerzeugung von RWE noch nicht als überschritten ansieht, weist es darauf hin, dass eine signifikante Entspannung der Marktverhältnisse durch den geringeren Stromverbrauch sowie den gesteigerten Stromimporten gerade nicht festzustellen sei. An der wettbewerblichen Bewertung ändert sich deshalb nichts: Bereits geringfügige Änderungen am Erzeugungsmarkt können dazu führen, dass RWE in mehr als 5 Prozent der Jahresstunden pivotal und damit auch nach der vom BKartA zugrunde gelegten Definition marktbeherrschend ist. Sobald nun die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet sind und im Zuge des begonnenen Kohleausstiegs die Stein- und Braunkohlemeiler vom Netz gehen, könnte diese geringfügige Änderung bereits eintreten.

Genau vor dem Hintergrund dieser absehbaren Entwicklungen hatten einige namhafte Versorger bereits im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der umfangreichen Transaktion von E.ON und RWE/innogy (wir berichteten u.a. hier, hier und hier) gegen die den Erzeugungsteil betreffende Freigabe der Europäischen Kommission Klage erhoben, welche die führende Position von RWE zusätzlich absichert (wir berichteten). Seither ist das Verfahren vor dem Europäischen Gericht (EuG) anhängig. Zuletzt hatte der Rechtsstreit dadurch Wellen geschlagen, dass sich die Bundesregierung im Verfahren an die Seite der Kommission gestellt hatte und mit dieser die Freigabe des Deals verteidigen möchte (wir berichteten). Neben dem BKartA wird sich also auch das EuG bald dazu äußern müssen, wie es die Marktmacht von RWE im Bereich der Erzeugung einschätzt.

Keine Entspannung in Sicht

Auch mit den aktuellen Ermittlungen des BKartA zur Marktmacht von RWE ist keine Entspannung in Sicht. Vielmehr zeigt sich, wie sensibel der Bereich der Erzeugung auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld reagiert. Der Marktmachtbericht soll insoweit vor allem dazu beitragen, dass Unternehmen – in der Erzeugung letztlich nur noch RWE – Klarheit darüber verschafft wird, ob sie marktbeherrschend sind. Er ist dabei eines der Instrumente, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dieses selbstgesteckte Ziel aus ihrem 2015er Weißbuch zum Strommarkt erreichen will. Dass übrigens der zweite Marktmachtbericht nur ein Jahr nach dem ersten erscheint, ist von der gesetzlichen Grundlage § 53 Abs. 3 Satz 3 GWB so nicht zwingend vorgesehen: Das BKartA hatte aber bereits beim letztjährigen Bericht angedeutet, dass man aufgrund der zunehmenden Marktverknappung statt des eigentlich regulären zweijährigen Zyklus genauer hinschauen müsste.

Auf den nächsten Marktmachtbericht werden wir wohl auch dieses Mal nicht lange warten müssen. Das BKartA erwägt, ihn wieder bereits nach einem statt zwei Jahren, also noch 2021, zu veröffentlichen. Die COVID-19-Pandemie ist bis dahin hoffentlich kein so großes Thema mehr und es ist zu hoffen, dass die Wirtschaft sich dann auch wieder deutlich erholt hat und die Nachfrage steigt. Wir wagen daher eine Vorhersage: Mit einer Entspannung ist weiterhin nicht zu rechnen und Andreas Mundt wird etwas sagen wie „RWE ist nahe der Beherrschungsschwelle“. Oder „ganz, ganz nahe“… Oder „schon drüber“… Alles andere käme doch sehr überraschend.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch

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