Auf dem Prüfstand: Abmahnwelle wegen rechtswidriger Cookie-Banner

Die rechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung von Cookie-Bannern sind inzwischen klar – und trotzdem ist jedes zehnte dieser Banner eindeutig rechtswidrig. Das schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Pressemitteilung vom 17.9.2021 und weist zudem darauf hin, dass sich ein Großteil der untersuchten Webseiten in einer rechtlichen Grauzone bewege. Einigen Unternehmen fiel das nun auf die Füße: Verbraucherschützer mahnten fast 100 Unternehmen verschiedener Branchen ab, weil sie rechtswidrige Cookie-Banner verwendeten.

Klare Vorgaben durch die Rechtsprechung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sowie der Bundesgerichtshof (BGH) hatten in der Vergangenheit klargestellt, dass der Einsatz von Cookies, die das Verhalten der Webseiten-Besucher tracken, nur dann zulässig ist, wenn der jeweilige Nutzer eine aktive Einwilligung erteilt (wir berichteten). Ein bereits voreingestelltes Ankreuzkästchen (sog. Opt-Out) stellt danach keine wirksame Einwilligung dar. Trotzdem gibt es weiterhin zahlreiche Webseiten, die dieser Rechtsprechung keine Beachtung schenken.

Die Verbraucherzentrale bemängelt in ihren erläuternden Informationen neben eindeutig rechtswidrigen Bannern (z.B. Einwilligung durch Surfen, Opt-Out, fehlender Banner) außerdem Banner, die sog. Dark Patterns verwenden. Diese Banner würden zwar rechtskonform wirken, da keine Voreinstellung vorliegt und Auswahlmöglichkeiten für den Nutzer bestehen. Dieser werde aber durch die Gestaltung des Cookie-Banners verleitet, die Cookies zu akzeptieren. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollten auch solche Banner verboten sein.

Dringender Handlungsbedarf

Die Verbraucherzentralen und Verbände wollen nach eigenen Aussagen zukünftig verstärkt gegen verbraucherfeindliche Praktiken vorgehen. Vor allem die Cookie-Banner stehen aktuell im Fokus der Beobachtung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite sogar ein Tool zur Verfügung stellt, mit dem Verbraucher „besonders aggressive Cookie-Banner“ melden können.

Unternehmen, die von der aktuellen Abmahnwelle der Verbraucherzentralen nicht betroffen waren, sollten deshalb noch einmal prüfen, ob ihre eigene Webseite in diesem Punkt die rechtlichen Anforderungen erfüllt. So schützen sie sich nicht nur vor Abmahnungen Dritter, sondern können auch das Vertrauen der eigenen Kunden in den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten stärken.

ANsprechpartner*innen: Nils Langeloh/Alexander Bartsch/Thomas Schmeding/Dr. Maximilian Festl-Wietek/Nicolas Höbel

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