Compliance – Die D&O-Versicherung richtet es nicht allein
Compliance ist auch für Energieversorger längst kein Fremdwort mehr: Dass Vorstände und Geschäftsführer haften, wenn sie nicht für eine saubere Regelbefolgung im Unternehmen sorgen, hat sich herumgesprochen. Aber auch Aufsichtsräten drohen unabsehbare Folgen, wenn sie Fehler machen.
Warum das Compliance-Thema auch für Energieunternehmen ein solches ersten Ranges ist und es mit dem Abschluss von D&O- Versicherungen mitnichten getan ist – das verraten wir Ihnen hier.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau
Gern können wir Ihnen zu diesem Thema die entsprechende Lektüre empfehlen.