Gib dem Affen Zucker: Neues aus dem Strom- und Energiesteuerrecht

(c) BBH
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Nach chinesischem Kalender befinden wir uns gerade im Jahr des Affen. Wirft man aber einen Blick in unseren aktuellen Newsletter, könnte man auch meinen: Das wird das Jahr des Strom- und Energiesteuerrechts: Die Durchführungsverordnungen zu Strom- und Energiesteuern sollen geändert werden, laut Referentenentwurf ist vorgesehen, dass EEG-Förderung und Stromsteuerbefreiung einander zukünftig ausschließen, und nicht zuletzt sollen europäische beihilferechtliche Vorgaben national umgesetzt werden. Damit gehen für die Strom- und Energiesteuer auch neue Meldepflichten einher. Ach so: In den neuen Netznutzungsverträgen der BNetzA gelten seit 1.1.2016 übrigens neue Regeln für die Versorgererlaubnis. Ich glaub mich laust der Affe …

Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Klaus-Peter-Schönrock/Andreas Große/Niko Liebheit

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