Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt veröffentlichen jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit (§ 63 Abs. 3 EnWG). Soweit wettbewerbliche Aspekte betroffen sind, wird dabei auch über die Monitoring-Tätigkeit der Bundesregulierungsbehörde zur Markttransparenz (§ 35 EnWG) berichtet. Der aktuelle Monitoringbericht 2019 wurde am 27.11.2019 veröffentlicht.
Im Monitoringbericht wird traditionell der Umsetzungsstand relevanter Normen des EnWG bewertet. Die 2019er Fassung ist dreigeteilt: Der Hauptschwerpunkt liegt zunächst auf der Analyse der Entwicklungen auf den Elektrizitätsmärkten, von der Erzeugung über weitere Segmente wie die Netze, Systemdienstleistungen, (grenzüberschreitenden) Handel, Einzelhandel bis zum Mess- und Zählwesen. Sodann folgt die Analyse des Gasmarktes in den entsprechenden Segmenten. In einem dritten Abschnitt setzen die Behörden Schwerpunkte im Rahmen der Markttransparenzstelle für den Strom- und Gasgroßhandel, in Bezug auf den Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung (wir berichteten), bei der Überwachung der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der REMIT und der Markttransparenzstelle und nicht zuletzt bei der Prüfung des Zusammenschlusses von E.ON und RWE/innogy durch das Bundeskartellamt und die Kommission (der Energieblog berichtete hier, hier und hier).
Das Bundeskartellamt konstatiert zunächst, dass nach der Verteilung der Erzeugungskapazitäten und -mengen der Stromerzeuger gegenwärtig keine Marktbeherrschung festzustellen sei. So seien die Marktanteile der fünf großen Stromerzeuger seit Jahren rückläufig. Auf dem Stromerstabsatzmarkt sei er von noch 75,5 Prozent in 2017 auf 73,3 Prozent im Jahr 2018 gesunken, bei den konventionellen Erzeugungskapazitäten um 4,1 Prozent von 64,9 Prozent auf 60,8 Prozent. Bemerkenswert ist jedoch, dass sich die relativen Marktanteile innerhalb der fünf Marktführer verschoben haben. So ist RWE weiterhin der stärkste Player in dieser Gruppe, neuerdings jedoch mit weitem Abstand vor den anderen Unternehmen.
Der Bericht nimmt zudem Stellung zum Entwicklungsstand der immer wichtiger werdenden Erneuerbaren Energien und ergänzt damit das ebenfalls kürzlich von der Monopolkommission veröffentlichte Sektorgutachten Energie 2019 (wir berichteten). So ist die Nettostromerzeugung insgesamt von 601,4 TWh auf 592,3 TWh zurückgegangen, wobei die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien um 6 TWh erhöht werden konnte. Die installierte Leistung beträgt nun 118,2 GW. Insgesamt werden aktuell 37 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt.
Anders als das Sektorgutachten der Monopolkommission nimmt der Monitoringbericht explizit und wiederholt auf die bereits erwähnte Fusion von E.ON und RWE/innogy Bezug: Die Kraftwerke von RWE seien zwar für einen erheblichen Teil von Stunden im Jahr unverzichtbar. Eine Marktbeherrschung liege allerdings trotzdem nicht vor, obwohl künftig aufgrund der Verringerung konventioneller Kraftwerkskapazität mit einer Marktverdichtung gerechnet werden müsse.
Bedenklich stimmt auch, dass das Ausbauziel für „On-Shore“-Windenergieanlagen nicht erreicht wurde. Dieser Befund deckt sich mit den Feststellungen des Sektorgutachten der Monopolkommission, wonach Platzmangel und fehlende Genehmigungen dazu geführt haben, dass es in den Ausschreibungsverfahren nicht genug Angebote gab.
Auffällig ist zudem, dass die Stromgroßhandelspreise erneut deutlich gestiegen sind. So erhöhten sich die Spotmarktpreise um ca. 20 Prozent. Auch die Terminkontrakte für das Folgejahr weisen einen deutlichen Zuschlag von rund 33 Prozent auf. Ob dieser bemerkenswerte Vorgang auf Preismanipulationen hinweist – ein Risiko, das die Monopolkommission im Sektorgutachten festgestellt hat –, kann nur vermutet werden. Abhilfe könnte hier schaffen, die kartellrechtlichen Missbrauchsregeln stringenter anzuwenden, wie von der Monopolkommission angemahnt.
Was den Stromeinzelhandel betrifft, wird im Bericht positiv hervorgehoben, dass Verbraucher an ihren Wohnorten im Regelfall aus einer Vielzahl von Lieferanten frei wählen könnten. Der Bericht differenziert allerdings insoweit nicht nach z.B. Konzernzugehörigkeiten oder qualitativen Aspekten und betrachtet auch nicht die Auswirkungen des Zusammengehens von E.ON und innogy. Was das Wechselverhalten von Haushaltskunden betrifft, lässt der Bericht erkennen, dass dieses zwischen 2016 und 2018 im Grunde unverändert bei etwas mehr als 10 Prozent liegt.
Zum Messwesen erläutert der Monitoringbericht zunächst die Struktur des Marktes mit seinen insgesamt rund 54 Mio. Messlokationen und stellt die unterschiedlichen Marktrollen der Messstellenbetreiber dar. Interessant ist dabei u.a., dass in den Verteilernetzen fast durchweg weniger als 1 Prozent der Messlokationen bislang durch dritte Messstellenbetreiber versorgt werden. Wenig überraschend ist die Feststellung, dass der Rollout von intelligenten Messsystemen, der verpflichtend für Messlokationen mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh vorgeschrieben ist und damit etwa 5 Millionen Letztverbraucher betreffen wird, auch in 2018 noch nicht den Durchbruch geschafft hat. Immerhin sind inzwischen jedoch die ersten zwei intelligenten Messsysteme vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden.
Hinsichtlich des Gasmarktes kommt der Monitoringbericht zu dem Ergebnis, dass Deutschland zwar nach wie vor (und in grundsätzlich steigendem Maße) abhängig von Gasimporten sei, aber die Speicher maximal gefüllt seien und sich die Versorgungssicherheit insgesamt auf einem hohen Niveau bewege. Die Umstellung von L- auf H-Gas verlaufe planmäßig.
Last but not least werden im letzten Berichtsteil ausgewählte Tätigkeiten beider Behörden dargestellt. Das bereits wiederholt erwähnte Zusammengehen von E.ON und RWE/innogy wird hinsichtlich seiner wettbewerblichen Auswirkungen kurz reflektiert, wobei sich die Darstellung im Wesentlichen mit dem bereits Ende Mai veröffentlichten Fallbericht deckt.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann