Mehr Wettbewerb in den Infrastruktursektoren – EU-Kommission legt Arbeitsprogramm zur Vertiefung des Binnenmarkts vor

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In diesem Jahr wird der Europäische Binnenmarkt, also der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital in der Europäischen Union (EU), 20 Jahre alt. Am 1.1.1993 errichtet, hat er zu offenen nationalen Märkten und zu mehr Wettbewerb geführt, auch und gerade in den Infrastruktursektoren Eisenbahn, Seeverkehr, Luftverkehr und – natürlich – Energie. Laut Modellrechnungen der Europäischen Kommission hat er zwischen 1992 und 2008 2,77 Millionen Arbeitsplätze geschaffen und zusätzlich das Bruttoinlandsprodukt um 2,13 Prozent gesteigert. Trotz aller unbestreitbaren Erfolge ist der Europäische Binnenmarkt immer noch weit davon entfernt, ein wirklich einheitlicher europäischer Markt zu sein. Die Wirtschaftskrise der letzten Jahre hat gezeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten gerne hin und wieder zu protektionistischen Maßnahmen greifen, wenn es gilt, nationale Pfründe zu verteidigen.

Darauf hat die Kommission am 3.10.2012 bei der Vorstellung der neuen Binnenmarktakte II (Single Market Act II) hingewiesen. Das Strategiepapier tritt in die Fußstapfen der Binnenmarktakte I vom April 2011 und soll, so die Kommission, „ein neues Kapitel in dem Prozess hin zu einem vertieften, stärker integrierten Binnenmarkt“ aufschlagen. In der Binnenmarktakte II werden für 12 Bereiche bis Ende 2013 konkrete Maßnahmen und Gesetzesvorschläge angekündigt. Dazu gehören auch Legislativvorschläge, die sich gegenwärtig im parlamentarischen Abstimmungsprozess befinden, etwa die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie und die Richtlinienvorschläge zur Reform des Vergaberechts.

Mehrere der 12 Aktionsfelder betreffen den Infrastruktursektor und sollen den Wettbewerb in diesem Sektor intensivieren: So soll der inländische Schienenpersonenverkehr für Betreiber aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden. Hierzu will die Kommission noch vor dem Jahresende ein so genanntes viertes Eisenbahnpaket vorlegen, das die vor Jahren eingeleitete Liberalisierung des Bahnverkehrs abschließen soll. Für das zweite Quartal 2013 soll der Seeverkehr folgen: Waren aus der EU, die auf See zwischen EU-Häfen befördert werden, sollen nicht mehr denselben Verwaltungs- und Zollformalitäten unterliegen wie Waren aus Häfen in Übersee. In der Tat ist es kaum nachzuvollziehen, dass derzeit ein Seetransport von Marseille nach Hamburg ähnlich behandelt wird wie einer von Shanghai nach Hamburg.

Im selben Quartal will die Kommission außerdem den einheitlichen europäischen Luftraum zur Verbesserung der Sicherheit, der Kapazitäten, der Effizienz und der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs beschleunigen. Seit 1990 bemüht sich die Europäische Kommission bereits darum, die Fragmentierung des Luftraums durch nationale Landesgrenzen und Interessen zu beenden. Diese Aufsplitterung hat unter anderem zur Folge, dass Fluggesellschaften zahlreiche Flugsicherungssysteme passieren müssen, um an ihr Ziel zu gelangen, auf Kosten einer sicheren und kosteneffizienten Flugabwicklung. Teil dieses Single European Sky-Programms der Kommission ist es deshalb, den europäischen Luftraum bis 2012 in neun funktionelle Luftraumblöcke (Functional Airspace Blocks (FAB)) aufzuteilen sowie ein gemeinsames Luftraum-Management einzuführen. Geplant ist nun, den institutionellen Aufbau festzulegen, Marktprinzipien in Bezug auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten durchzusetzen, das Leistungssystem neu festzulegen sowie die Kommission mit klar definierten Durchsetzungsinstrumenten auszustatten.

Ähnlich genaue Ankündigungen sucht man  für den Energiesektor in der Binnenmarktakte II vergeblich. Hierzu heißt es dort lediglich, dass die Umsetzung und Durchsetzung des Dritten Energiepakets verbessert und echte grenzüberschreitende Märkte geschaffen werden sollen. Die Kommission will jedoch „in Kürze“ eine Mitteilung vorlegen, in der sie eine Bilanz der bisherigen Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Energiebinnenmarkts ziehen wird. Darin will sie auch Maßnahmen vorschlagen, die „gewährleisten sollen, dass der EU-Energiemarkt sein Potenzial ausschöpft und den Bedürfnissen und Erwartungen von Bürgern und Unternehmen in der EU gerecht wird.“

Man darf gespannt sein, in welche Richtung dies gehen wird. Vermutlich aber werden auf das große Energiepaket aus dem Jahr 2009 zunächst nur Feinjustierungen am bestehenden Rechtsrahmen folgen. Dies könnte insbesondere den Verbraucherschutz und den Stromversorgerwechsel betreffen, denn die Kommission verweist in ihrem Papier wiederholt darauf, dass Verbraucher EU-weit bis zu 13 Milliarden Euro sparen könnten, wenn sie alle zum günstigsten Stromtarif wechselten. Fest steht schon jetzt, dass in den nächsten Monaten eine Infrastrukturverordnung verabschiedet werden wird, mit der die EU den Bau grenzüberschreitender Strom- und Gasleitungen ebenso wie die nationalen Genehmigungsverfahren für diese Projekte beschleunigen will.

Erwähnenswert ist schließlich, dass die Europäische Kommission über den europäischen Binnenmarkt hinaus nun zunehmend auch den Handel mit Drittländern regeln und weiterentwickeln will, wie das Beispiel des Verordnungsvorschlags vom März 2012 über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt „für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern“ zeigt. Außerdem soll im Energiebereich eine neue, im September verabschiedete Gesetzgebung zwischenstaatliche Abkommen transparenter machen und so erleichtern, die Vereinbarkeit bestehender und zukünftiger Abkommen mit europarechtlichen Vorgaben zu überprüfen.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet

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